Von: Christiane Eckert
Die Anklagebehörde hatte angenommen, dass der Faustschlag auf Grund einer zuvor, vom Polizisten im Dienst erfolgten Organstrafverfügung erfolgt sei. Der Beamte hatte eine Strafe von 35 Euro ausgesprochen. Der Grund: Der Beifahrer des Studenten sei nicht angeschnallt gewesen. Der Lenker bezahlte, ist aber überzeugt, dass sein Kumpel angeschnallt war. Jedenfalls waren die beiden Männer aus derselben Stadt von Anfang an nicht die besten Freunde, was sich später in einem Dornbirner Lokal bestätigen sollte.
Faustschlag mit 2,2 Promille
Der junge Mann war, wie der Polizist auch, als Gast in einer Dornbirner Bar. Der Jüngere hatte 2,2 Promille intus und offenbar wieder eine recht lockere Zunge. Jedenfalls wollten ihn die Securitys rausschmeißen. Ein Wort gab das andere, der Betrunkene rastete aus und schlug dem 29-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Der Polizist trug eine aufgeplatzte Oberlippe davon. 500 Euro werden dafür an Schmerzengeld zugesprochen, 400 Euro Buße kommen dazu. Der Staatsanwalt ist nicht einverstanden, nun ist die zweite Instanz in Innsbruck am Zug.
(Red.)
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