Ein 32-jähriger Dornbirner wurde am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Mann gab zu, dass er sich in einer Arrestzelle ungebührlich aufgeführt hat. Dabei erlitt ein Polizist ein stumpfes Bauchtrauma, der andere Beamte trug eine Schürfwunde davon. An Schmerzengeld muss der Verurteilte den beiden insgesamt 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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