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Polizist stellt Dienstauto quer, um flüchtenden Biker zu stoppen

Symbolfoto
Symbolfoto ©APA - HERBERT PFARRHOFER
Angemessenes Verhalten bei gefährlicher Verfolgungsjagd: Keine Anklage gegen Polizist nach Unfall.

Die gefährliche Verfolgungsjagd zwischen der Polizei und einem davonfahrenden Motorradlenker endete am 31. Mai 2019 in Lech mit einem Unfall. Bei der Kollision mit einem quergestellten Polizeiauto im Ortsgebiet verletzte sich der Motorradfahrer schwer. Er musste mit einem Rettungshubschrauber zum Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen werden.

Der 26-jährige Zweiradlenker wurde nun angeklagt, vor allem wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung. Das teilte auf Anfrage Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit. Vor dem Unfall habe der Motorradfahrer auf der Straße zwischen Zürs und Lech Anhaltezeichen der Polizei missachtet und sei weitergefahren, so Rusch. Ein Polizist habe sich mit einem Sprung in Sicherheit bringen müssen. Sonst wäre der Beamte angefahren worden.

Angemessen

Das wegen der schweren Verletzung des Motorradfahrers geführte Ermittlungsverfahren gegen jenen Polizisten, der den Biker im Ortsgebiet von Lech überholte und dann sein Dienstfahrzeug quergestellt hatte, habe die Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen eingestellt, teilte Behördensprecher Rusch mit. Denn das Querstellen des Dienstfahrzeugs sei zur Durchsetzung der Festnahme des davonfahrenden Motorradlenkers gerechtfertigt gewesen. Diese Zwangsmaßnahme sei rechtmäßig und angemessen gewesen.

Anklagevorwurf

Die Hauptverhandlung gegen den beschuldigten Motorradfahrer findet Ende Februar am Landesgericht Feldkirch statt. Angeklagt ist der 26-Jährige nicht nur wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung, sondern auch wegen gefährlicher Drohung. Der neue Feldkircher Richter Georg Furtschegger wird das Urteil verkünden. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft. Verteidiger Alexander Fetz war auf Anfrage der NEUE am Sonntag zu keiner Stellungnahme zu den gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfen bereit.

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Eine Anruferin hatte den Motorradfahrer am 31.5.2019 gegen 18 Uhr angezeigt, weil er im Klostertal durch Dalaas gerast sei. Die Polizei nahm an jenem Freitagabend nach eigenen Angaben in Klösterle die Verfolgung auf. Demnach sei der Motorradlenker geflüchtet. Er habe immer wieder seine Geschwindigkeit verringert. Sobald das Polizeiauto aufgeschlossen habe, sei er wieder davongerast. Erst in Lech habe er gestoppt werden können.

Seff Dünser / NEUE

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