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Polizeigeneral Horngacher im Visier

&copy APA
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Während der mittlerweile vom Dienst suspendierte Leiter der Wiener Kriminalpolizei, Ernst Geiger, auf seinen Prozess wegen Amtsmissbrauchs wartet - er soll dem Betreiber eines Rotlicht-Etablissement vorab einen Razzia-Termin verraten haben - , gibt es bei der Wiener Polizei den nächsten Paukenschlag:

Wie am Freitagabend bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien gegen den Landespolizeikommandanten Roland Horngacher gerichtliche Vorerhebungen (richtig, Anm.) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen beantragt, nachdem am 30. Juni Horngachers Laptop beschlagnahmt worden war.

Bei Horngacher soll sogar eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben. Der Laptop wurde in gerichtlichem Auftrag beschlagnahmt, „der Kollege Horngacher hat ihn aber freiwillig hergegeben“, stellte dazu der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl im Gespräch mit der APA fest. Es gehe „um verschiedene Wave-Dateien, die man sucht“, sagte Stiedl. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, präzisierte: „Es steht der Verdacht der Weitergabe von Dateien an Dritte im Raum.“ Der Laptop wird derzeit von einem EDV-Sachverständigen untersucht. Die weitere Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft hängt davon ab, was dabei zu Tage tritt.

Eine Auskunft darüber, was auf diesen Audio-Files zu hören sein könnte, die am Laptop Horngachers vermutet werden, war vorerst weder von der Polizei noch der Staatsanwaltschaft zu bekommen. „Näheres kann ich nicht sagen, das wäre auch im kriminaltaktischen Sinn nicht tunlich, wenn man mit Details an die Öffentlichkeit geht,“ ersuchte Stiedl um Verständnis. Horngacher, der derzeit auf Urlaub weilt und auf APA-Anfrage zu keiner Stellungnahme bereit war, bleibt bis auf weiteres im Dienst – ein Umstand, der bereits auf Kritik stößt.

Der bekannte Strafverteidiger Manfred Ainedter, der den ins Zwielicht geratenen Ernst Geiger vertritt, sprach sich am Freitagabend für die umgehende Suspendierung Horngachers aus. „Es ist nicht einzusehen, weshalb da mit zweierlei Maß gemessen wird. Mein Mandant wurde unverzüglich nach dem Auftauchen des Vorwurfs, er könne etwas verraten haben, außer Dienst gestellt. Ohne im konkreten Fall die Verdachtslage zu kennen: Demnach wäre auch bei Horngacher bis zur Klärung, was an den Anschuldigungen dran ist, die Suspendierung geboten“, meinte Ainedter gegenüber der APA.

„Es gibt keine Veranlassung für eine Suspendierung“, hielt dem der Polizeipräsident entgegen. Die Vorwürfe seien nicht mit jenen gegen den ehemaligen Kripo-Chef Geiger zu vergleichen. Stiedl kritisierte in diesem Zusammenhang die in seinen Augen „nicht saubere Vorgangsweise“ Ainedters.

Horngacher war ursprünglich Ziel einer von Ainedter lancierten Anzeige gegen unbekannte Täter. Darin war der Verdacht erhoben worden, Spitzenbeamte der Polizei könnten den Termin für eine Razzia vorab der Presse bekannt gegeben und die geheimen Einvernahmeprotokolle des in eine Kokain-Affäre verwickelten Austropoppers Rainhard Fendrich der Info-Illustrierten „News“ zugespielt haben.

Die Anklagebehörde hatte daraufhin das im Innenministerium angesiedelte Büro für interne Angelegenheiten (BIA) ersucht, diesen Behauptungen nachzugehen. Diese Prüfungen beschränkten sich zunächst keineswegs auf Horngacher allein. Im Zuge der Erhebungen dürften sich dann weitere, darüber hinaus gehende, konkret auf Horngacher bezogene Verdachtsmomente aufgetan haben. Der Polizeigeneral wurde dazu auch schon von BIA-Beamten einvernommen. Demnächst muss er sich einer Befragung durch den U-Richter stellen.

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