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Polizeigeneral Horngacher akzeptiert Anklage

Österreich - Der außer Dienst gestellte Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher akzeptiert die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien. Horngacher bestreite die Anschuldigungen.

Der außer Dienst gestellte Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher akzeptiert die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien, in der ihm Missbrauch der Amtsgewalt, Geschenkannahme durch Beamte und Verletzung eines Amtsgeheimnisses vorgeworfen wird. „Wir verzichten auf einen Einspruch“, gab Horngachers Anwalt Richard Soyer am Donnerstagnachmittag auf Anfrage der APA bekannt. Damit ist der Weg frei für den Prozess gegen den Polizeigeneral, der nach Einschätzung Soyers im Hinblick auf den umfangreichen Akt erst „in einigen Monaten“ stattfinden wird.

„Wir akzeptieren den Standpunkt der Staatsanwaltschaft, dass ein unabhängiges Gericht über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entscheiden soll“, sagte Soyer am Ende der zweiwöchigen Einspruchsfrist. Horngacher bestreite die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen nach wie vor „entschieden“, betonte sein Anwalt: „Eine völlige Rehabilitation wird aber nur mehr in einer öffentlichen Verhandlung zu schaffen sein.“

Die 76 Seiten dicke Anklageschrift dokumentiert ein in strafrechtlicher Hinsicht bedenkliches Naheverhältnis des vormaligen Spitzenpolizisten zur BAWAG und deren ehemaligem Generaldirektor Helmut Elsner. Horngacher soll über Umwege – nämlich den Kassier des „Vereins der Freunde der Wiener Polizei“ – von Elsner jahrelang Reisegutscheine des damals gewerkschafteigenen Reisebüros Ruefa erhalten und eingelöst haben. Inkriminierte Schadenssumme: An die 8.000 Euro.

Laut Anklage flossen diese Gaben, nachdem Elsner bzw. die BAWAG von Horngacher profitiert hatten: Dieser soll im Dezember 2001 als damaliger Leiter der Wiener Wirtschaftspolizei eine „Unbedenklichkeitsbestätigung“ besorgt haben, mit der Elsner die Einwände des BAWAG-Aufsichtsrats gegen die 680 Mio. Dollar (534 Mio. Euro) schwere Übernahme der bulgarischen Mobiltel zu zerstreuen versuchte, die er gemeinsam mit seinem langjährigen Geschäftspartner und privaten Freund Martin Schlaff geplant hatte.

Den Mobiltel-Verkäufern – einem usbekischen Diamantenhändler und einem russischen Geschäftsmann – waren Mafia-Kontakte nachgesagt worden. Indem er eine polizeiliche Personenabfrage tätigte und deren Ergebnis Elsner zukommen ließ, soll Horngacher diesem die Möglichkeit verschafft haben, dem Kontrollgremium der Bank die Seriosität der Mobiltel-Verkäufer nachzuweisen.

Für diese Gefälligkeit, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage als Verletzung des Amtsgeheimnisses qualifiziert, wurde Horngacher offensichtlich „belohnt“: Nur Wochen später ließ ihm Elsner Ende 2001 erstmals ein „Weihnachtsgeschenk“ zukommen. Horngacher hat stets bestritten, die Gutscheine im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Beamter erhalten zu haben. Er habe die Bons für Referate und Vorträge vom „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ bekommen und von ihrer Herkunft erst später erfahren.

Einen Fall von Amtsmissbrauch soll Horngacher, dem von manchen Medien immer wieder Bordell-Besuche nachgesagt wurden, zu Gunsten eines im Prater etablierten Lokal-Betreibers begangen haben, mit dem er angeblich recht gut bekannt war. Der Unternehmer soll sich bei Horngacher über Schwarzafrikaner beschwert haben, die immer wieder sein Lokal frequentiert und damit andere Gäste „vertrieben“ hätten. Darauf soll Horngacher im April 2005 eine Polizeikontrolle veranlasst und dafür gesorgt haben, dass 14 unliebsame Gäste des Lokals verwiesen wurden.

Die angeblich im vergangenen Juni einem „profil“-Journalisten vorgespielten Audio-Dateien mit der richterlich genehmigten, geheimen Telefonüberwachung des ehemaligen Leiters des Wiener Kriminalabteilung, Ernst Geiger, wurden schließlich als Amtsmissbrauch angeklagt.

Im Wiener Straflandesgericht wird vermutlich am kommenden Dienstag die Entscheidung fallen, welcher Richter die Causa verhandeln wird. Sollte Horngacher schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Für Innenminister Günther Platter (V) ist der Polizeigeneral unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens untragbar: Eine Rückkehr als Wiener Landespolizeikommandant sei in jedem Fall „ausgeschlossen“, meinte Platter vor auf den Tag genau zwei Wochen in einer Presseaussendung.

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