Der Bursch hatte im November vergangenen Jahres in Dornbirn bei einem Polizeiauto beim Hinterreifen 0,5 bar Luft ausgelassen. Das machte den Reifen zwar nicht kaputt, aber ein Versuch, den Wagen unbrauchbar zu machen, ist es allemal. Der Mann, der wegen ähnlicher Vorfälle bereits mehrfach in Konflikt mit dem Gesetz geraten war, nimmt das Urteil an. Dennoch hat er drei Tage Bedenkzeit, sich die Sache zu überlegen, denn er hatte keinen Anwalt. Zukünftig hat die Bewährungshilfe ein Auge auf ihn.
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