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Polizeiauto bei Flucht absichtlich gerammt

Das Fluchtfahrzeug.
Das Fluchtfahrzeug. ©Polizei
4.200 Euro Geldstrafe für betrunkenen Autolenker, der der Polizei davongefahren war.

Der betrunkene Autofahrer hat bei seiner Flucht absichtlich ein Polizeiauto angefahren. Das wertete das Landesgericht Feldkirch gestern als Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Vor allem dafür wurde der gut verdienende Erstangeklagte gestern zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt – 280 Tagessätze zu je 15 Euro. Der Schuldspruch erfolgte auch wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und Urkundenfälschung. Der Geständige hatte den weißen BMW ohne Einwilligung des Besitzers gefahren. Um das zu vertuschen hatte der türkischstämmige junge Mann der Polizei einen gefälschten Autokaufvertrag vorgelegt.

Mit 4800 Euro fiel die Geldstrafe für den unbescholtenen Drittangeklagten noch höher aus. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er hatte als Zeuge für den Autofahrer vor der Polizei gelogen. Dass er nun dem Gericht mehr bezahlen soll, als der Haupttäter, verstand der Drittangeklagte nicht. Sein Einkommen ist jedoch im Vergleich höher. Die Geldstrafe beträgt damit in seinem Fall 240 Tagessätze zu je 20 Euro. Geldstrafen sind das Ergebnis der Multiplikation von Schuld und verfügbarem Einkommen.

Schrottreifes Fahrzeug

Der Autofahrer hatte im September 2014 betrunken und mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug an einer türkischen Hochzeit teilgenommen. Als die Polizei den Lenker kontrollieren wollte, fuhr dieser mit bis zu 100 km/h im Ortsgebiet davon. In Wolfurt krachte das schrottreife Fahrzeug gegen einen Gartenzaun. Um weiterfahren zu können, fuhr der geständige Erstangeklagte rückwärts gegen ein ihn verfolgendes Polizeiauto.

Dabei habe er mittelbar Gewalt gegen den Körper des im Polizeiauto sitzenden Beamten angewendet, urteilte Richter Günther Höllwarth. Damit habe er die Straftat des Widerstands gegen die Staatsgewalt begangen. Die Höchststrafe dafür hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

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