Polizei warnt: Betrüger mit gefälschten Schecks in Vorarlberg unterwegs

Die Vorgangsweise der unbekannten Täter ist mehr oder weniger immer gleich: Ziele sind Gastronomiebetriebe, gebucht werden mehrere Nächtigungen, Mittagessen oder sonstige Dienstleistungen für eine größere Personengruppe aus dem Ausland. Nachdem sie von den Betrieben eine Buchungsbestätigung erhalten haben, senden sie per Post einen gefälschten und überhöhten Scheck mit der Bitte, diesen bei der Bank einzulösen und den Restbetrag – meist per Western Union – zu retournieren. Gelegentlich werden auch Konten von unbedarften Personen verwendet, die gegen ein geringes Honorar ihr Konto zur Verfügung stellen.
Selbe Betrugsmasche bei Inseraten
Auch bei Inseraten soll es bereits zu ähnlichen Vorgangsweisen gekommen sein, berichtet die Polizei. Dabei bekunden die Täter ihr Interesse für inserierte Waren, deren Wert meistens gering ist. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer wird ebenfalls ein gefälschter Scheck überwiesen, bei dem eine überhöhte Summe ausgewiesen ist. Anschließend wird der Verkäufer gebeten, den übrigen Restbetrag zurückzubuchen.
Fälschungen bei genauer Betrachtung zu erkennen
Die Schecks sind meist in britischen Pfund ausgestellt und immer gefälscht. Die Fälschungen sind jedoch bei genauer Betrachtung zu erkennen. Einerseits können diese Rechtschreibfehler enthalten, andererseits ist der Druck oft von schlechter oder mittlerer Qualität. Sehr oft kann die Fälschung durch genaues Hinsehen oder mittels einer Lupe erkannt werden. Teils wurden die falschen Schecks auch mit einem Tintenstrahldrucker erstellt, weshalb die Farbe mit Wasser verwischt werden kann.
Die Polizei rät
- Sollten Sie einen überhöhten Scheck erhalten, ist immer eine gewisse Skepsis und Vorsicht angebracht.
- Untersuchen Sie den Scheck ganz genau und weisen Sie die Bankangestellten darauf hin, dass der Scheck eventuell gefälscht sein könnte.
- Gerade dann, wenn Sie einen Geldbetrag rücküberweisen sollten, ist besondere Vorsicht angebracht.
- Übersenden Sie inserierte Waren nur dann an den Käufer, wenn gesichert ist, dass die Ware sicher bezahlt wurde.
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