Unbekannte Täter kontaktieren derzeit telefonisch Inhaber und Angestellte von Trafiken, Tankstellen und Postpartnerstellen und fordern diese auf, die Codes von sogenannten Bitcoin Ladebons bekannt zu geben. Derartige Maschen sind der Polizei bekannt, in der Vergangenheit waren jedoch Telefonwertkarten und Bons für Online Prepaid Zahlungsmittel im Visier der Täter. Seit Neuestem werden die Codes der Ladebons für Bitcoins, der weltweit bekannten Kryptowährung, erfragt.
Für die ahnungslosen Opfer ist vorerst nicht ersichtlich, dass sie Ziel eines Betruges sind. Die Täter geben sich als Mitarbeiter von Bitcoin Vertriebsstätten aus. Als Grund für die Nennung des Bons wird vorgegeben, dass die bereits ausgelieferten Bitcoin Ladebons keine Gültigkeit mehr hätten und gegen neue ausgetauscht werden müssten. In weiterer Folge werden die Opfer aufgefordert, die Codes bekanntzugeben, um diese „aus dem System“ zu nehmen und gegen neue auszutauschen.
Die Täter verschleiern dabei durch technische Maßnahmen ihre Telefonnummer, sodass der Eindruck entsteht, der Anruf käme tatsächlich vom Vertragspartner. Bei den bis zu 90 Minuten dauernden Gesprächen versuchen die Täter – wenn notwendig – ihre Opfer unter Druck zu setzen. Drohungen wie Jobverlust oder finanzielle Haftung werden ausgesprochen. Bei den Anrufern handelt es sich sowohl um männliche als auch um weibliche Personen.
Werden tatsächlich Ladecodes irrtümlich bekannt gegeben, so werden diese meist innerhalb von Minuten von den Tätern eingelöst. Diese Betrugsmasche tritt seit Ende August 2017 österreichweit auf, bis dato konnte die Polizei über 60 Angriffe verzeichnen. In Vorarlberg wurden bisher sechs Fälle angezeigt.
Das Bundeskriminalamt rät zu folgendem Verhalten:
- Allgemein gilt: Geben Sie keinesfalls Codes von Ladebons via Telefon bekannt!
- Sollten im Zuge eines Gesprächs Zweifel ob der Richtigkeit des Anrufers aufkommen, dann beenden Sie das Gespräch mit dem Hinweis einen Rückruf über die Ihnen bekannte Kontaktnummer zu tätigen.
- Achten Sie bitte auf die Stimme des Anrufers oder der Anruferin. Kann ein Akzent in der Sprache festgestellt werden?
- Sollten Sie tatsächlich Codes von Ladebons bekannt gegeben haben, veranlassen Sie sofort die Sperrung dieser Bons und erstatten danach Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
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