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E-Biker im Visier der Polizei

Obwohl sie in Österreich vertrieben werden, gibt es keine Möglichkeit, für Pedelecs eine Zulassung zu erhalten..
Obwohl sie in Österreich vertrieben werden, gibt es keine Möglichkeit, für Pedelecs eine Zulassung zu erhalten.. ©AP
Schwarzach – Das ist verrückt: Noch immer fehlt eine gesetzliche Regelung für die schnellen Pedelecs, also jene Fahrräder mit deren Hilfsmotor man schneller als 25 Stundenkilometer fahren kann. Trotzdem will die Exekutive Pedelec-Fahrer nun strafen.

Nach Angaben der Polizei müssen Fahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung, sogenannte schnelle Pedelecs oder S-Pedelecs (Pedal Electric Cycles), zugelassen werden – es wird mindestens ein Mofa-Führerschein benötigt. Dabei handelt es sich um jene Fahrräder, die eine Tretunterstützung bis zu 45 Stundenkilometer liefern (Hybridantrieb) und deren Motor mehr als 600 Watt leisten. Grundsätzlich müsste auf ein solches Fahrrad eine Nummerntafel montiert werden und man dürfte nur noch auf den für Mofas freigegebenen Fahrradwegen fahren. Außerdem würde Helmpflicht bestehen und es müssten Spiegel montiert werden. Jedoch besteht derzeit in Österreich keine Möglichkeit, diese E-Bikes zuzulassen – und das, obwohl diese Vehikel bei den heimischen Fahrradhändlern erworben werden können. Somit können die S-Pedelecs nach derzeitiger Rechtslage auf Österreichs Straßen nicht betrieben werden, weder auf Radfahranlagen noch auf der Fahrbahn.

Strafen bis zu 5.000 Euro möglich

„Wer mit einem solchen nichtzugelassenen Fahrzeug fährt, muss mit einer Strafe rechnen“, so Meinrad Müller, Chefinspektor der Landesverkehrsabteilung. Somit kann auch das Fahren ohne Führerschein geahndet werden. Der Strafrahmen reicht dabei von ein paar hundert Euro bis zu 5.000 Euro. Die Anwälte sprechen von einer Grauzone im Gesetz und raten, gegen mögliche Strafverfügungen vorzugehen – zumindest so lange, bis diese Gesetzeslücke durch eine Verordnung oder durch eine Novelle geregelt wird. Der ÖAMTC rechnet frühestens im Jahr 2013 mit einer Anpassung.

In Deutschland und der Schweiz erlaubt

In Deutschland und der Schweiz ist die gesetzliche Formulierung eindeutig, denn jedes Fahrrad, das schneller als 25 Stundenkilometer mit elektrischer Unterstützung fährt, ist ein Moped und somit versicherungs- und führerscheinpflichtig. Im Gegensatz zu Österreich besteht die Möglichkeit, diese Fahrzeuge anzumelden. Helmpflicht besteht keine, jedoch dürfen nur jene für Mofas freigegebene Fahrradwegen genutzt werden.

S-Pedelecs nicht ungefährlich

„Durch die höhere Geschwindigkeit ist auch der Bremsweg länger“, so Meinrad Müller. Da die S-Pedelecs nicht als Fahrräder zugelassen sind und es bislang unklar ist, ob diese als Kleinkraftrad oder Motorfahrrad angemeldet und versichert werden können, ist auch keine Deckung seitens der Versicherung gegeben. „Voraussetzung für eine Anmeldung ist ein Typenschein. Sollte es beim Kauf keinen geben, dann ist eine Anmeldung auf keinen Fall möglich und somit gibt es auch keine Versicherungsdeckung. Bis jetzt gibt es bei keiner Versicherung eine Versicherungslösung für S-Pedelecs. Die Anmeldung als Elektromofa müsste man jeweils prüfen, sie hängt davon ab, ob das Fahrzeug typisiert ist“, erklärt Martin Häusler von der B-Quadrat Finanzberatungs-GmbH. Somit ist nur klar, dass alle Regelungen diesbezüglich unklar sind.

(SVO)

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