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Polizei kann Herkunft von Verdächtigen verschweigen

Bisher musste die Polizei die Staatsbürgerschaft von Verdächtigen mitteilen.
Bisher musste die Polizei die Staatsbürgerschaft von Verdächtigen mitteilen. ©APA-FOTO: HERBERT P. OCZERET
Die Polizei kann laut neuesten Medienerlass des ehemaligen Innenministers Peschorn die Herkunft von Verdächtigen verschweigen. Unter Kickl musste die Staatsbürgerschaft genannt werden.

Die österreichischen Polizeibehörden müssen die Herkunft von Straftätern nicht mehr verpflichtend veröffentlichen. Das ist einer der Punkte, den der am Dienstag aus dem Amt geschiedene Innenminister Wolfgang Peschorn in einem neuen Medienerlass verpackt hat. Peschorn gab dies in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" (Dienstagsausgabe) bekannt.

Herkunft nur "wenn nötig"

Der Medienerlass wurde demnach am 2. Jänner veröffentlicht. "Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern sollen nur kommuniziert werden, wenn es für Zweck und Ziele der Kommunikation auch nötig ist. Dies hat stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen", sagte Peschorn. In einem früheren Erlass hatte der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geregelt, dass die Nennung von Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft im Sinne der Glaubwürdigkeit nur dann zu unterbleiben habe, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden könnten. Dafür gab es heftige Kritik.

Regelung bleibt Polizei selbst überlassen

Wie die nachgeordneten Dienststellen des Innenministeriums und der Landespolizeidirektionen mit den neuen Bestimmungen umgehen, bleibt ihnen nun weitgehend selbst überlassen. Die neue Bestimmung ist eine "Kann"-Regelung gegenüber der de facto "Muss"-Regelung zuvor.

(APA/red)

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