Gemeinsame Polizeistreifen erhalten mehr Kompetenzen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Krisensituationen wird durch das neue Polizeiabkommen vereinfacht.
Mehr Befugnisse für Polizisten
“Unsere Polizei bekommt mehr Kompetenzen in Tschechien”, zeigte sich Mikl-Leitner in einer Aussendung erfreut. Im Falle einer Geiselnahme im grenznahen Bereich könnten künftig etwa österreichische Polizisten ohne vorherige Zustimmung der tschechischen Kollegen die Staatsgrenze nach Tschechien überschreiten und vorläufige Maßnahmen setzen, beispielsweise zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für das Leben von Geiseln. Dieselben Befugnisse erhalte die tschechische Polizei erstmals auf österreichischem Staatsgebiet.
Gemeinsamer Streifendienst ist möglich
Der Polizeivertrag erweitere auch die Befugnisse zur Durchführung eines gemischten Streifendienstes mit österreichischen und tschechischen Polizisten. “Künftig können österreichische und tschechische Polizisten ohne räumliche Beschränkung gemeinsam Streifendienst versehen, um die Identität von Personen festzustellen und Personen anzuhalten, die sich einer Kontrolle entziehen wollen”, sagte Mikl-Leitner.
Polizeiabkommen von 2005 geändert
Bisher erfolgte die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien auf Grundlage des Polizeikooperationsvertrages aus dem Jahr 2005. Durch den Schengen-Beitritt Tschechiens, die Fortentwicklung des EU-Rechtsbestands in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie die gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Zusammenarbeit sei eine Änderung und Ergänzung des bisherigen Vertrages notwendig geworden. (APA)
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