Im Konkreten wird gegen einen Anruf vorgegangen in dem Veith mit dem Anzünden seiner Kanzlei gedroht wurde (VOL berichtete). Der Anrufer gab dies als Reaktion an, sollte Veith sein Mandat nicht zurücklegen.
Ermittlungen begonnen
Die Sekretärin des Anwalts wurde bereits zum Sachverhalt einvernommen. Die Polizeiinspektion versuche nun den Anrufer zurückzuverfolgen. Sollte dies gelingen, so wird es zur Anzeige kommen. Die Strafdrohung beträgt dabei bis zu einem Jahr.
Maßnahmen gesetzt
Im Fall der Brandstiftungsankündigung habe Veith bereits Vorkehrungen für die Kanzlei getroffen. “Wir haben unsere Daten nun auch extern gesichert”, erklärte Veith im APA-Gespräch. Andere Drohungen würden darauf hinauslaufen, “dass ich aufpassen soll” oder auch “dass ich nichts mehr zu lachen habe, sollte der Beschuldigte nicht wegen Mordes verurteilt werden”, so Veith.
Unterdessen ist der Angeklagte Milosav M. aufgrund seines Gesundheitszustandes noch nicht vernehmungsfähig. Wann es zur Einvernahme kommen wird ist derzeit noch unklar.
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