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Politischer Unmut über Fußfessel-Entscheid

Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, einem verurteilten 51-jährigen Salzburger Sexualstraftäter anstelle der Gefängnishaft den elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), also die Fußfessel, zu bewilligen, sorgt weiter für Aufregung. SPÖ, FPÖ und BZÖ haben sich am Donnerstag kritisch über das Urteil geäußert.

SPÖ-Justizsprecher Jarolim zeigte im APA-Gespräch enttäuscht über das Urteil: “Die Entscheidung hat offenbar nicht berücksichtigt, dass das Opfer mehrfach mitgeteilt hat, sich weiter vom Täter bedrängt zu fühlen.” Es sei daher notwendig, sich den Fall noch einmal genau anzusehen. Jarolim appellierte an die Justizministerin Karl, sicherzustellen, dass die junge Frau noch einmal befragt wird.

Zugleich müsse man sich grundsätzlich überlegen, wie nach der Verbüßung der Strafe sichergestellt werden kann, dass sich der Täter seinem Opfer nicht mehr ungewollt nähern kann, etwa wenn die Wohnungen der beiden nahe aneinander liegen. “Diese Frage soll ein Problem für den Täter sein, und keines für das Opfer”, so Jarolim.

FPÖ-Bundesparteiobmann Strache sprach von einer “Entscheidung für den Vergewaltiger” und einem “Fußtritt für das Opfer.” Er lehne die erleichterte Gewährung von Fußfessel-Strafen im Zusammenhang mit Sexualverbrechen grundsätzlich ab, die FPÖ werde alles daran setzen, “dass Fußfesseln für solche Vergewaltiger und andere Kinderschänder ein Ding der Unmöglichkeit werden.”

Von einer moralisch und von der Logik her völlig unverständlichen Entscheidung sprach auch BZÖ-Justizsprecher Grosz, der das Urteil als “Ergebnis einer falschen rot-schwarzen Politik und Gesetzgebung” sieht. “Milde Strafen für Sexualstraftäter samt milden Strafmaßnahmen wie Fußfesseln sind ein Supergau, der den Menschen ihr Vertrauen in die Justiz nimmt. Die Relationen im österreichischen Justizsystem sind komplett verloren gegangen, denn ein Vergewaltiger kommt vor Österreichs Gerichten besser weg als ein Steuerhinterzieher”, so Grosz.

(APA)

 

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