Eine Strafe droht ihm deswegen nicht, da dies inzwischen verjährt ist, wie das Gericht am Donnerstag erklärte.
Der heute 82-jährige Kiszczak war 2004 in einem anderen Prozess noch für schuldig befunden worden, der Bereitschaftspolizei befohlen zu haben, auf die Bergleute zu schießen. Er wurde damals zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Berufungsgericht verwarf aber das Urteil und erklärte, es sei nicht berücksichtigt worden, ob Kiszczak unter den Bedingungen des Kriegsrechts legal gehandelt habe. Kiszczak hatte erklärt, er sei nicht schuld am Tod der Bergleute.
Das Gericht erklärte jetzt, Kiszczak habe den Einsatz von Waffen untersagt und versucht, Opfer zu vermeiden.
In Polen war am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt worden, um die Gewerkschaftsbewegung Solidarität (Solidarnosc) niederschlagen zu können. Dabei war Bereitschaftspolizei auch in Bergwerke in Schlesien eingedrungen. Im Bergwerk Wujek wurden dabei neun Arbeiter erschossen.
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