Damit solle sich die EU-Beratungsstelle für Rassismus in Wien befassen, verlangte das Parlament am Donnerstag in einer Entschließung. Die EU-Kommission in Brüssel solle ihrerseits prüfen, ob das von Polen angekündigte Gesetz gegen Verbreitung von Homosexualität an Schulen mit dem EU-Vertrag in Einklang zu bringen ist. Außerdem müsse sie die Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinie prüfen und bei Verstößen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen.
An das Präsidium des Parlaments richtete das Plenum die Aufforderung, eine Parlamentarier-Delegation nach Polen zu entsenden. Die Abgeordneten sollten sich vor Ort ein genaues Bild über die Lage von Homosexuellen und Lesben machen. Die EU und alle ihre Institutionen müssten gewährleisten, dass die Rechte der Menschen in der Union geachtet werden, stellte das Parlament mit Blick auf Artikel 6 des EU-Vertrages fest. Er verankert die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als fundamentalen Grundsatz der EU.
Am Vortag hatte bereits der EU-Sozialkommissar Wladimir Spidla die polnische Regierung nachdrücklich vor dem umstrittenen Gesetz gegen die Verbreitung der Homosexualität an Schulen und Jugendeinrichtungen gewarnt. Nach tumultartigen Szenen und Schimpfkanonaden verließen daraufhin eine Reihe von polnischen Abgeordneten des rechten Lagers demonstrativ den Plenarsaal.
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