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Plastiksackerl-Verbot ab 2021 im Nationalrat vereinbart

Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind
Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind ©APA (Archiv)
Plastiksackerln sollen spätestens 2021 der Vergangenheit angehören. Das hat der Nationalrat am Dienstag einstimmig beschlossen.

An sich gilt das Verbot schon ab kommendem Jahr, allerdings dürfen entsprechende Tragetaschen noch bis Ende 2020 abverkauft werden. Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.

Ultradünne Knotenbeutel bleiben im Handel

Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

(APA)

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