Der 59-Jährige weiß, dass er gerne vergisst, sein Auto rechtzeitig vorzuführen. Er leidet unter einer psychischen Erkrankung, muss Medikamente nehmen und ist dadurch vergesslich. Doch in dem Fall geht es nicht nur um Überziehen der zulässigen Gültigkeit. Die Begutachtungsplakette wurde auch manipuliert. Eigentlich wäre der SSang Yong im Jänner fällig gewesen, in der Nummer Eins war ein Loch gestanzt. Dieses wurde aber zugeklebt, stattdessen war das Loch plötzlich nach hinten in den November auf die Zahl Elf verschoben worden.
Unglaubwürdig
Verteidiger Klaus Pichler macht sich für seinen Mandanten stark: „Es könnte auch durch Steinschlag, Umwelteinflüsse, Salz oder mutwillige Beschädigung passiert sein“. Doch das Gericht hält diese Möglichkeiten für unglaubwürdig. Dass dadurch zu Gunsten des Angeklagten die Zeit verlängert wurde, sei kein Zufall. Die Strafe für die Fälschung besonders geschützter Urkunden. 1800 Euro plus 1800 Euro auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Chrstiane Eckert / VOL.AT)
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