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PFÖ/BZÖ-Politiker Westenthaler muss in Wien seine Strafe antreten

Peter Westenthaler möchte das Gefängnis unter allen Umständen vermeiden.
Peter Westenthaler möchte das Gefängnis unter allen Umständen vermeiden. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Der ehemalige FPÖ-Generalsektretär und spätere BZÖ-Obmann muss sich bis Mai in der Justizvollzugsanstalt Wien-Simmering seiner Strafe stellen. Westenthalers Anwalt will um Aufschub ansuchen und hofft noch immer auf eine Fußfessel.
Prozess um Westenthaler

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März entschieden, dass Westenthaler zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann. Der Ex-Politiker war in einem Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden.

Keine Fußfessel für Westenthalers

Westenthalers Rechtsvertreter hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass der 50-Jährige doch noch die Fußfessel bekommt und damit nicht vier Monate in einer Zelle verbringen muss. “Wir haben bei der Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeregt. Wir halten den Ausschluss der Fußfessel für rechtswidrig”, teilte Kralik der APA mit.

Mindestens sechs Monate Gefängnis

Das Erstgericht hatte festgelegt, dass Westenthaler den elektronisch überwachten Hausarrest, der grundsätzlich für unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten infrage kommt, erst nach Verbüßung der Hälfte seines unbedingten Strafteils beantragen kann. Das OLG bestätigte das mit dem Hinweis auf generalpräventive Erwägungen. Westenthaler hätte seine “exponierte Führungsposition” als langjähriger Spitzenpolitiker benützt, um rechtswidrige Handlungen zu setzen, hieß es.

Sollte die Generalprokuratur bis Anfang Mai die Anregung Kraliks aufgreifen und beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen, wird der Anwalt für Westenthaler um einen Aufschub des Strafantritts ersuchen. Dieser könnte der Ex-Politiker bis zur Entscheidung des OGH auf freiem Fuß bleiben.

(APA/red)

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