Wien. Grundsätzlich haben Bund und Länder am Freitag vereinbart, dass die Länder heuer 340 Mio. Euro Kostenersatz bekommen, weil der Bund im Vorjahr die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen hat. Das ist deutlich mehr als die vom Bund angebotenen 100 Mio. Euro und etwas weniger von den Ländern ursprünglich gefordert (470 Mio. Euro).
Wallner erklärte letztere Differenz am Freitag damit, dass manche Länder in ihre Kostenschätzung irrtümlich neben der stationären Pflege und der Behindertenhilfe auch die Zusatzkosten in alternativen Wohnformen einberechnet hätten. Im Fall Wiens handelt es sich dabei allerdings um keinen Irrtum, wie Hacker nun feststellt (und zwar als FSW-Chef und nicht als designierter Sozialstadtrat, wie er betont). “Alternative Wohnformen sind natürlich keine Hippie-Wohngemeinschaften, sondern zum Beispiel das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser”, so Hacker. Diese seien selbstverständlich auch von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen.
Hacker geht daher davon aus, dass die entsprechenden Mehrkosten vom Bund ebenfalls abgegolten werden. Zumal der Beschluss vom Freitag keine Unterscheidung zwischen alternativen Wohnformen und stationärer Pflege mache. Außerdem sieht Hacker die vereinbarten 340 Mio. Euro nicht als absoluten Höchstbetrag, sondern als Richtwert. Entscheidend sei nämlich, “dass die tatsächlichen Kosten nachzuweisen sind und nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgegolten werden können”.
Laut Hacker scheinen “alternative Wohnformen” in der Pflegestatistik nur in Wien und der Steiermark in relevanter Größenordnung auf. Das liege aber daran, dass diese Modelle in anderen Ländern weiterhin als “stationäre Dienste” erfasst würden.
(APA)
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