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Pflege: Neue Regelung tritt am 1. Juli in Kraft

Dazu muss die Betreuungsperson entweder angestellt sein oder man schließt einen Werkvertrag ab. Vom Staat gibt es dafür eine Förderung von maximal 800 bzw. 225 Euro pro Monat. Wer weiterhin auf eine „illegale“ Pflegekraft zurückgreift, wird bis Jahresende nicht verfolgt, denn die Amnestieregelung wird bis Ende 2007 verlängert.

Aus diesem Grund wird nicht damit gerechnet, dass das neue Modell allzu viel Zuspruch erfährt. Sozialminister Erwin Buchinger (S) – der in Zusammenarbeit mit Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) das Gesamtkonzept erarbeitet hatte, sich aber zuletzt gegen eine Amnestie-Verlängerung ausgesprochen hatte – meinte, er fürchte, dass auf Grund dessen die „Inanspruchnahme des Modells nicht so groߓ sein werde.

Wer trotzdem schon jetzt auf die legale Variante umsteigen will, muss erstens einige Behördengänge durchführen und zweitens vermutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn teurer werden dürfte das Modell trotz staatlichem Zuschuss. Die Kosten für das Angestellten-Modell sollen sich laut Schätzungen Buchingers zwischen 2.600 und 2.850 Euro pro Monat bewegen. Wird die Betreuung von einer selbstständigen Kraft durchgeführt, soll dies mit 1.500 bis 2.000 Euro zu Buche schlagen. Die „illegale“ Betreuung rund um die Uhr kostet laut Schätzungen von Experten derzeit rund 1.600 Euro pro Monat.

Gefördert wird nur bei Vorliegen der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung. Pflegegeldbezieher der Stufen 3 oder 4 müssen sich diese Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen. Für die Beschäftigung eines unselbstständigen Betreuers gibt es maximal 800 Euro Zuschuss, sofern zwei Beschäftigungsverhältnisse vorliegen. Bei nur einem Pfleger werden maximal 400 Euro gewährt. Entscheidet man sich für das Selbstständigen-Modell, erhält man höchstens 225 Euro pro Monat (bzw. 112,5 Euro bei nur einer Pflegekraft). Die Förderungen sollen die Mehrkosten abfedern, welche die Sozialabgaben ausmachen und dürften diese um etwa 50 Prozent reduzieren. Anspruch auf Förderung hat nur, wer zuvor jegliches Vermögen in Form von Bargeld und Geldeswert bis auf 5.000 Euro verwertet.

Ansprechpartner für die Förderung sind die Bundessozialämter. Notwendig ist eine schriftliche Angaben über sein Vermögen. Die Kontrollen dafür werden vermutlich recht lax ausfallen: Buchinger schloss „Schnüffeleien“ der Behörden bei den Betroffenen aus.

Voraussetzung für eine legale Betreuung ist die Anmeldung der Betreuungsperson bei der Sozialversicherung. Wer das Angestellten-Modell in Anspruch nimmt, muss selbst für die Betreuungskraft die Anmeldung vornehmen. Dies geschieht über ein Anmeldeformular, das bei der Gebietskrankenkasse erhältlich ist. Einfacher ist es beim Selbstständigen-Modell: Hier sind die Betreuungskräfte für die Anmeldung zuständig. Sie müssen einen Gewerbeschein lösen und sich bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft melden.

Grundsätzlich können all jene eine Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungsgesetz in Anspruch nehmen, die Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen, sowie jene in Pflegestufe 1 und 2, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen. Auch Personen aus den neuen EU-Staaten kann man als Betreuungskräfte beschäftigen. Dies wurde bereist Ende vorigen Jahres durch eine Verordnung von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) möglich. Damit können auch Kräfte aus den östlichen Nachbarländern in ein legales Verhältnis übergeführt werden.

Zeit zum Umstieg auf das legale Modell hat man laut derzeitigen Gesetzesstand bis spätestens Anfang 2008. Dann aber läuft die Amnestieregelung endgültig aus. Wie es mit der Förderung danach aussieht, ist noch in Schwebe. Denn ab kommendem Jahr sollen die Länder bei der Finanzierung der Förderung mitzahlen. Hier sind noch Verhandlungen im Rahmen des Finanzausgleichs ausständig. Sollte es zu keiner Einigung kommen, ist das Fördermodell Anfang 2008 Geschichte.

Zur Umsetzung des Gesamtpaketes sind noch zwei Beschlüsse im Plenum des Nationalrates am 4. Juli notwendig. Dabei soll die Amnestieregeluing mit Stimmen von SPÖ und ÖVP verlängert werden, auch das Bundespflegegeldgesetz wird geändert, damit die Förderung der Pflegestufen 3 und 4 ebenfalls möglich wird. Beides soll dann rückwirkend ab 1. Juli gelten. Die Förderhöhen selbst bedürfen keines Gesetzes, diese werden von Buchinger per Richtlinie geregelt.


Die Eckpunkte der neuen Regelung

Mit der Neuregelung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim wird für diese derzeit meist illegale Tätigkeit eine rechtliche Grundlage und damit eine Legalisierung geschaffen. Für die Betroffenen bedeutet dies Behörden-Wege sowie Mehrkosten. Notwendig wird ein Umstieg aber erst Anfang 2008, wenn die Amnestieregelung endgültig ausläuft. Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte:

ANMELDUNG: Für die Legalität ist eine Anmeldung der Betreuungskräfte bei der Sozialversicherung notwendig. Selbstständige müssen dies selbst tun (bei der Gewerblichen Sozialversicherungsanstalt) und müssen außerdem einen Gewerbeschein lösen. Beim Angestelltenmodell muss der Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse eine Anmeldung vornehmen.

KOSTEN: 1.500 bis 2.000 Euro für das Selbstständigen-Modell, 2.600 bis 2.850 Euro pro Monat für das Angestellten-Modell (Schätzungen des Sozialministeriums).

FÖRDERUNG: Beantragen kann man diese bei den Bundessozialämtern, bei den Sozialversicherungsträgern oder bei der Bezirksverwaltung. Für das Selbstständigenmodell gibt es maximal 225 Euro Zuschuss, sofern zwei Betreuungskräfte tätig sind (bei nur einer gibt es maximal 112,5 Euro). Das Unselbstständigen-Modell wird mit bis zu 800 Euro gefördert (bzw. maximal 400 Euro bei nur einem Dienstverhältnis). Die Antragsformulare sind auf den Ämtern sowie als Download unter http://www.pflegedaheim.at erhältlich.

ANSPRUCH auf FÖRDERUNG: Dieser besteht nur bei Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung – und zwar ab Pflegestufe 3. Jene in den Stufen 3 oder 4 müssen die Notwendigkeit per ärztlichem Attest bestätigen. Außerdem muss zuvor jegliches Vermögen bis auf 5.000 Euro verwertet werden – unangetastet bleibt auch das dem Wohnbedürfnis dienende Eigenheim. Darüber hinaus muss die Betreuungskraft eine Ausbildung, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin entspricht, vorweisen (allerdings erst ab 30. Juni 2008).

GELTUNGSBEREICH: Die Möglichkeit der legalen Betreuung sowie der Förderung der Kosten ist ab 1. Juli in Kraft. Die Richtlinien zur Förderung gelten aber vorerst nur bis Ende 2008. Danach fällt die Umsetzung aller Voraussicht nach in die Kompetenz der Bundesländer, hier sind noch Verhandlungen (u.a. über den Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern) ausständig.

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