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Petition findet keinen Anklang

Wien/Dornbirn/VN - Testamentsaffäre: Justizministerium gegen sonderzuständigen Richter.
Staatsanwaltschaft seit 2002 informiert
Verdächtige wollen wieder gut machen

Das von den Anwälten der beiden Hauptverdächtigen an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gerichtete Ersuchen um eine Sonderzuständigkeit am Landesgericht Feldkirch hat in Wien nur wenig Echo gefunden. Man stehe dem Vorschlag kritisch gegenüber, prüfe derzeit aber die Einrichtung einer Info-Stelle für Geschädigte, hieß es gestern aus dem Justizministerium. Das sei zu wenig, befanden die beiden Rechtsanwälte Martin Mennel und Klaus Grubhofer.

Schnelle Hilfe für Geschädigte

Mennel und Grubhofer hatten gemeinsam mit etwa 20 Geschädigten vorgeschlagen, dass ein Richter des Landesgerichts als Anlaufstelle prüft und die Schadenswiedergutmachung in die Wege leitet. Auf diese Weise könnten beschlagnahmte Liegenschaften rasch zurückgegeben und Geldansprüche von der Republik gegen Abtretung umgehend ausbezahlt werden. Wo Rückforderungen nicht möglich seien, müsste ein Geschädigten-Fonds des Staates einspringen, so die Eckpunkte der Petition, deren Ziel es ist, Geschädigten lange Gerichtswege zu ersparen. Man sei sehr an einer raschen Aufklärung interessiert, betonte am Mittwoch Katharina Swoboda, Sprecherin der Justizministerin. Generell könnte der unabhängige Personalsenat eine solche Stelle über eine Änderung der Geschäftsverteilung ohne weiteres einrichten. Man stehe dem Vorschlag dennoch kritisch gegenüber, weil die Ansprüche der Opfer verschieden gelagert seien. Eine Verteilung auf mehrere Richter erscheine daher „weiterhin die bessere und zum Vorteil der Geschädigten geeignetere Lösung“, hieß es im Antwortschreiben an die Anwälte. Die Verfahren könnten dann zeitlich parallel geführt werden. Die Idee einer Anlaufstelle finde man jedoch gut, auch um „ein Zeichen zu setzen“, so Sprecherin Swoboda. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen werde derzeit die Einrichtung eines Ansprechpartners geprüft, der den geprellten Erben rechtliche Informationen bieten sowie Verhandlungen der Parteien mit der Finanzprokuratur führen und koordinieren soll. Damit könnten Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dafür stellt man sich im Justizministerium einen „allseits geachteten und respektierten“ Juristen vor, der nicht dem aktiven Richterstand angehört.

Nicht immer Amtshaftung

Eine vorrangige Befriedigung von Schadenersatzansprüchen von Opfern durch die Republik kommt laut dem Schreiben des Justizministeriums auch aus weiteren Gründen rechtlich nicht in Betracht: Nicht in allen Fällen sei nach derzeitigem Stand Amtshaftung gegeben, zudem sei in vielen Fällen auch die Republik Österreich geschädigt, weil sie um das Heimfallsrecht des Staates kam, hieß es.

Anwalt enttäuscht

Bandion-Ortner habe die Notwendigkeit zu einer Initiative der Justiz gesehen, verkenne aber offenbar die Dimension des Falles, so Rechtsanwalt Mennel in einer ersten Reaktion. Dass es keine richterliche Anlaufstelle und keinen Geldtopf für Opfer geben soll, befriedigte ihn nicht. Immerhin seien hier Justizmitarbeiter zu Tätern geworden, verwies Mennel auf die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. „Die Opfer hier auf den Gerichtsweg zu verweisen und sich selbst zu überlassen, ist zu wenig“, befand er. Er werde sich weiter für das Anliegen einsetzen und forderte auch Geschädigte auf, sich direkt an die Justizministerin zu wenden. VN

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