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Personendaten für Liechtenstein tabu

Österreicher, die in Liechtenstein zu schnell ins Radar fahren, haben neuerdings “Glück“: Anhand des Kennzeichens können die liechtensteinischen Behörden nicht mehr in Erfahrung bringen, wem das Fahrzeug gehört.

Zu verdanken ist dies einem Vorarlberger, der aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung in Liechtenstein belangt wurde: Der Rechtsanwalt protestierte dagegen, dass österreichische Beamte seine Daten bereitwillig an ihre liechtensteinischen Kollegen weitergegeben haben. Am 2. August 2005 entschied die Datenschutzkommission, dass das tatsächlich rechtswidrig ist. Seither werden keine Auskünfte aus der zentralen Zulassungsevidenz mehr ins Fürstentum gekabelt.

Die Vorarlberger Bundesräte Jürgen Weiss (ÖVP), Edgar Mayer (ÖVP), Reinhold Einwallner (SPÖ) haben Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) nun mit dem Sachverhalt konfrontiert. Gorbach antwortet, er bemühe sich um eine “ generelle, rechtlich einwandfreie“ Lösung.

Das Problem ist laut Gorbach nämlich größer: Nicht nur mit Liechtenstein, sondern auch mit den anderen Nachbarländern ist der Datenaustausch rein rechtlich nicht ganz sauber geregelt. So gibt es zwar ein entsprechendes Übereinkommen mit der Schweiz, kleinere Delikte wie Geschwindigkeitsübertretungen sind damit jedoch nicht erfasst.

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