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Pensionsstreit: Hubert Gorbach zieht vor den Verwaltungsgerichtshof

Hubert Gorbachs Pensionsforderungen beschäftigen nun den Verwaltungsgerichtshof.
Hubert Gorbachs Pensionsforderungen beschäftigen nun den Verwaltungsgerichtshof. ©Dietmar Stiplovsek
Die Pensionsnachzahlung des Alt-Vizekanzlers beschäftigt jetzt den Verwaltungsgerichtshof.

Der Frastanzer Hubert Gorbach (60) lässt in Sachen Pensionsforderungen vom Land Vorarlberg nicht locker. „Die Beschwerde wird über nachträglichen Antrag dem Verwaltungshof abgetreten.“ So heißt es in einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), welcher den VN vorliegt. Wie bereits am 15. März dieses Jahres in den VN exklusiv berichtet, hatten die Richter die Behandlung einer Beschwerde Gorbachs abgewiesen. Als Begründung wurde dabei ins Treffen geführt, dass die Beschwerde „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ habe und „keine verfassungsrechtlichen Überlegungen“ anzustellen seien.

Rückwirkende Auszahlung

Die Vorgeschichte im Telegrammstil: Gorbach, der am Höhepunkt seiner Politikerkarriere als Vizekanzler in der Bundesregierung von Kanzler Wolfgang Schüssel (VP) tätig war und sich vor knapp elf Jahren aus der Politik völlig zurückgezogen hatte, bekleidete zwischen 1989 und 2003 nicht nur die Funktion eines Abgeordneten. Auch als Landesrat und Landesstatthalter war Gorbach, unter dessen Landesparteiführung die Freiheitlichen dieses Landes eine ganze Reihe von Erfolgen eingefahren hatten, tätig.

Im Jänner 2016 hatte Gorbach, der seit seinem Rückzug in Frastanz ein Consulting-Büro betreibt, beim Land die rückwirkende Auszahlung einer Politikerpension ab Februar 2013 eingefordert und war damit bundesweit in die Schlagzeilen geraten. (Die VN hatten über die Forderung von Gorbach damals ebenso erstmals berichtet.) Es geht dabei um eine Monatsbruttopension von rund 11.000 Euro, in Summe hatte Gorbach also offenbar mit einer Pensionsnachzahlung von mehr 400.000 Euro gerechnet. Der Altpolitiker hatte sich dabei auf eine frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes berufen, in der von einem Pensionsbezug bereits im Alter von 56,5 Jahren die Rede war.

Bislang dreimal abgeblitzt

In der Folge blitzte Gorbach gleich dreimal ab: Sowohl das Land als auch der Landesverwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wiesen die Beschwerde ab. Beim Land verwies man darauf, dass Gorbach mit Abschlägen von 13 Prozent frühestens 2018 Ruhebezüge beziehen könnte.

Beim Land zeigte man sich erleichtert darüber, dass die Verfassungsrichter Gorbachs Beschwerde im März dieses Jahres abgewiesen hatten. „Damit ist die Rechtshaltung des Landes Vorarlberg bestätigt worden. Wir wollten von allem Anfang an keine ,Lex Gorbach‘“, meinte damals LH Markus Wallner (49, VP) in einer ersten Reaktion im VN-Gespräch. Dass das Ganze jetzt über nachträglichen Antrag von den Verfassungs- an die Verwaltungsrichter in Wien abgetreten wurde, wollte man im Landhaus allerdings „nicht kommentieren“.
Marsch durch alle Instanzen?

Ob und wie der Verwaltungsgerichtshof die Sache im Hinblick auf die Gesetzeslage beurteilen wird, darüber kann jetzt bestenfalls spekuliert werden. Hört man sich allerdings unter Juristen und Rechtsanwälten um, so werden die Chancen Gorbachs auf eine positive Beurteilung durch die Richter des Verwaltungsgerichtshofes als „äußerst gering eingeschätzt“. Der Altvizekanzler marschiere damit ganz einfach alle sich bietenden gerichtlichen Instanzen durch, damit sich ihm schlussendlich noch die Möglichkeit eröffne, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, heißt es hinter den Kulissen.

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