Frauen, die ihre berufliche Karriere für die häusliche Betreuung ihrer Kinder oder für Altenbetreuung unterbrochen haben, dürfen nicht benachteiligt werden. Diese Forderung Schmids wird in der Stellungnahme des Landes Vorarlberg zur Pensionsreform bekräftigt.
Schmid geht es darum, dass Kindererziehung und Altenbetreuung als Leistungen anerkannt und nicht durch Minderung sozialer Leistungen geradezu bestraft werden. “Die Erfüllung der Erziehungs- bzw. Betreuungsaufgabe innerhalb der Familie darf nicht dafür verantwortlich sein, dass Frauen durch die Verlängerung des Bemessungszeitraumes eine deutlich niederere Pension bekommen”, so die Sozial- und Familienlandesrätin.
Stattdessen möchte Schmid die Erziehungs- bzw. Betreuungsarbeit bei der Bemessung der Pension besser berücksichtigt wissen, egal ob die Frauen in dieser Zeit nicht berufstätig sind oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Dies könne entweder durch eine höhere Bemessungsgrundlage für die pensionsbegründenden Erziehungs- bzw. Betreuungszeiten oder durch Berücksichtigung des Durchschnittseinkommens bei der Bemessung der Kindererziehungs- bzw. Betreuungszeiten geschehen.
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