Während SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger am Freitag unterstrich, dass erste Einschnitte aufgrund des neuen Modells im Jahr 2020 nötig werden könnten, kann sich ÖVP-Arbeitsminister Martin Bartenstein aus heutiger Sicht ein Greifen der Pensionsautomatik bereits “zur Mitte des nächsten Jahrzehnts” vorstellen. Grundsätzliches Lob am Reformpaket kam vom Experten Theodor Tomandl, Kritik gab es von der Opposition, aber auch von der SPÖ.
“Um 2020, 2021” könnte der Pensionsmechanismus erstmals ausgelöst werden, meinte Buchinger unter Berufung auf Berechnungen seines Ministeriums und auch dann nur bei einigen konjunkturell schlechten Jahren. Einschnitte ab 2013, wenn die Lebenserwartung erstmals um den Schwellenwert von einem halben Jahr steigen könnte, sind für ihn nur “ein theoretisch fiktives” Szenario. Buchinger betonte einmal mehr, dass das Pensionspaket keine “Rechenautomatik” vorsehe. Man habe sichergestellt, “dass letztlich die politischen Instanzen entscheiden müssen”. Und der Sozialminister habe gleich in mehrfacher Hinsicht “Spielraum”: Er könne entscheiden, wann letztendlich die notwendigen Änderungen in Kraft treten; und er könne die Maßnahmen – höheres Pensionsalter, Beitragserhöhung, Anpassung, also Senkung der Pensionshöhe sowie “Korrektur” der jeweiligen Pensionserhöhung – nach “einem ausgewogenen Verhältnis” aufteilen. Insgesamt handle es sich bei der Reform, die kommende Woche in den Ministerrat soll, um ein “elastisches System”, das es erlaube, die Pensionen in (auch konjunkturellen) Ausnahmesituationen zu sichern, betonte Buchinger.
Bartenstein sieht allerdings keinen Interpretationsspielraum: Es gebe eine “klare Vereinbarung”, wann welche Schritte zu unternehmen seien, hielt er fest. Generell hält er das Pensionspaket für nicht dramatisch. Man habe damit ja vereinbart, dass es nicht zu einer großen Pensionsreform kommen müsse, sondern – per gesetzlicher Verpflichtung – zu kleinen Schritten. Nicht ganz so zufrieden zeigte sich der Arbeitsminister mit der ebenfalls fixierten Verlängerung der “Hacklerregelung” auf 2013. Er gab zu bedenken, dass dies die Pensionsversicherungen doch mehr belasten könnte als erwartet. Nichtsdestotrotz hielt Buchinger fest, dass die Verlängerung nicht zwangsläufig die letzte gewesen sein müsse. Zumindest sei das nicht ins Gesetz geschrieben worden: “Die Feststellung, dass das letztmalig war, war mit uns nicht möglich.”
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