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Pensionsbetrüger muss Strafe zahlen

Anwalt Stefan Denifl vertritt den Angeklagten.
Anwalt Stefan Denifl vertritt den Angeklagten. ©VN/Steurer
Gutgläubigen Möchtegernpensionsten das Blaue vom Himmel versprochen.

In Feldkirch wurde ein 40-jähriger türkischer Frühpensionist zu vier Monaten bedingter Haft, sowie 1440 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte Landsleuten alle möglichen Geschichten aufgetischt, wie er ihnen zu einem verfrühten Pensionsantritt verhelfen könnte. Zum einen taten sie sich schwer, die Formulare selbst auszufüllen. Zum anderen war man einem verfrühten Pensionsantritt auch nicht abgeneigt. Teilweise mit „Geld-zurück-Garantie“ forderte der Betrüger Beträge zwischen 1000 und 5000 Euro. In den meisten der 16 Fälle lagen die Forderungen jedoch zwischen 2000 und 3000 Euro.

Geld verbraucht

Der Mann, der selbst 700 Euro monatlich bekommt, wird sich schwer tun, die, den Geschädigten nun gerichtlich zugesprochenen 43.200 Euro zurück zu bezahlen. Doch die Opfer haben mit diesem Zuspruch 30 Jahre Zeit. „Sie sind alle freiwillig zu mir gekommen“, meint der Angeklagte zu seiner Verteidigung. Im Übrigen ist er aber geständig. Sein Anwalt, Verteidiger Stefan Denifl, empfiehlt, das Urteil anzunehmen. Immerhin hat der Mann eine Vorstrafe und der Schaden ist beträchtlich. Die Staatsanwaltschaft lässt sich die Entscheidung noch offen. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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