Der Unterländer soll laut Strafantrag seine Lebensgefährting gewürgt und deren Kopf so lange in ein Kissen gedrückt haben, bis die Frau bewusstlos wurde. Bei einem zweiten Vorfall soll er der betagten Frau einen Schlag versetzt haben, sodass sie ein Hämatom erlitt.
Mehr als schwere Körperverletzung
Nach Richter Norbert Melter steht nun im Raum, ob dem Mann nicht wesentlich Schwereres, als nur eine absichtlich schwere Körperverletzung, angelastet werden muss. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug.
Näheres zu dem Fall lesen Sie am Mittwoch in den VN.
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