Ein 43-jähriger Unterländer war dermaßen in Rage geraten, dass er mit seinen Fäusten mehrfach auf seinen Schwiegervater einschlug und auch mit dem Fuß gegen ihn trat. Mit viel Glück überstand das Opfer die Attacke mit Prellungen und blauen Flecken.
Die Situation in der Familie war immer schon schwierig. Im Sommer vergangenen Jahres waren es die beiden Schwiegersöhne, die den Sonderling, der dem Alkohol nicht abgeneigt ist, verletzten. Es tut mir heute so leid , stammelt der 43-Jährige. Wegen Körperverletzung erhält er eine Geldstrafe von 720 Euro. Der andere Schwiegersohn, der zwar selbst nicht zuschlug, aber mit von der Partie war, muss 480 Euro berappen. Man wollte hier einiges vertuschen , so Richter Hermann Hofer in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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