Gemäß eines Nationalratsbeschlusses sollen auch in Zukunft sogenannte Sonderpensionen in öffentlichen Einrichtungen und staatsnahen Betrieben möglich sein. Die Obergrenze wurde mit der zweifachen Höchstbeitragsgrundlage, derzeit also 9060 Euro brutto pro Monat, festgelegt. Gibt es eine Rechtfertigung dafür, mehr als die ASVG-Höchstpension von 3136 Euro zu bezahlen?
Beantwortung der letzten Umfrage
Frage des Tages vom Donnerstag: Kärnten weigert sich, 500 Mio. Euro zur Hypo-Abwicklung beizusteuern. Haben Sie Verständnis dafür?
Ja: 11,54 Prozent
Nein: 88,46 Prozent
667 Teilnehmer
(red)
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