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Pensionen: ÖGB und AK für Änderung

Österreich - Gewerkschaft und Arbeiterkammer (AK) fordern im Bereich der Pensionen eine Reform der so genannten "Hackler-" sowie der Schwerarbeiterregelung.

Bei ersterer sollen Zeiten des Krankengelbezuges berücksichtigt werden, die Schwerarbeiterpension soll analog zur Hacklerregelung abschlagsfrei gestellt werden. Diese Maßnahmen könnten noch „problemlos“ im Rahmen der bevorstehenden parlamentarischen Behandlung in die 67. oder 68. ASVG-Novelle eingebaut werden, sagten ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer sowie AK-Präsident Herbert Tumpel bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag in Wien.

Es gehe darum, „mehr Fairness“ für jene Menschen zu schaffen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, sagte Hundstorfer. Personen, die längere Zeit im Krankenstand sind, würden benachteiligt, da diese Zeiten nicht als Pensionszeiten angerechnet werden, so Tumpel. Die Hackler-Regelung sieht vor, dass Frauen mit 55 und Männer mit 60 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können, wenn sie 40 bzw. 45 Jahre Pensionsbeiträge bezahlt haben. Die Regelung soll mit der 67. ASVG-Novelle bis 2010 verlängert werden, danach auslaufen.

Scheidet jemand nun auf Grund längerer Krankenstandszeiten für die Hacklerregelung aus und nimmt dafür die Schwerarbeiterpension in Anspruch, erleide er durch die Abschläge (1,8 Prozent pro Frühpensionsjahr) einen Verlust, bemängeln die Arbeitnehmer-Vertreter. Diese Schlechterstellung gegenüber der Hacklerregelung müsse beseitigt werden, die Schwerarbeiterregelung abschlagsfrei werden. Noch härter würden Personen getroffen, die sich nicht auf die Schwerarbeiterregelung berufen können, diese müssten die Korridorpensionen in Anspruch nehmen und erlitten damit noch größere Verluste (2,1 Prozent zusätzlich zum „Verlustdeckel“). Um in den Genuss der Schwerarbeiterregelung zu kommen, müssen innerhalb der letzten 20 Jahre zehn Jahre Schwerarbeit nachgewiesen werden und 45 Versicherungsjahre vorliegen.

Darauf angesprochen, dass die von ÖGB und AK geforderten Änderungen nicht im Regierungsprogramm verankert sind, meinte Tumpel, es gebe keinen Grund, von diesen Forderungen abzurücken. Man werde dies „mit allem Nachdruck“ einfordern. Was dies bedeute, wollte Hundstorfer nicht konkretisieren, man sei jedoch „voll der Hoffnung“, dass die Änderungen “über das Parlament“ zu machen seien.

Zu den Kosten, die durch die verlangten Reformen enstehen würden, sagte Tumpel, diese seien „absolut verträglich“. Für das Jahr 2008 würde die Aufnahme der Krankenstandszeiten in die Berechnung für die Hacklerregelung 25. Mio. Euro an Mehrkosten verursachen, für 2009 rund 28. Mio Euro und 2010 würden die Änderungen mit rund 30 Mio. Euro zu Buche schlagen. Die Kosten für die Abschlagsfreiheit bei den Schwerarbeiten würden noch „deutlich geringer“ ausfallen, hieß es, da die Schwerarbeiterpension parallel zur Hacklerregelung nur eine relativ kleine Gruppe von Arbeitnehmern erfasse. Bis zum Jahr 2010 dürften jährlich rund 500 Personen für die Schwerarbeiterpension in Frage kommen. Der Aufwand dafür beträgt im Jahr 2008 laut AK 500.000 Euro, im Jahr 2009 dann 1 Mio. Euro und im Jahr 2010 rund 2 Mio. Euro. Die weiteren Kosten würden vor allem davon abhängen, ob die Hacklerregelung über das Jahr 2010 hinaus verlängert wird oder nicht.

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