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Paukenschlag im Postwahlstreit

Bregenz - Der Christgewerkschafter Rudolf Meusburger wurde gestern am Bezirksgericht Bregenz zu einer unbedingten Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.

Richter Christian Röthlin sah es als erwiesen an, dass Meusburger bei der Postwahl im vergangenen November einen Stimmzettel zu Gunsten seiner Fraktion abgeändert und damit Urkundenfälschung begangen hat. Das Wahlrecht seien ein wesentliches Merkmal einer Demokratie. „Deshalb ist es äußerst wichtig“, betonte Röthlin, „Anschläge auf freie Wahlen zu vereiteln.“ Meusburger legte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Über drei Stunden dauerte der Prozess am Bregenzer Bezirksgericht. Zu klären gab es zwei Fragen: Hat Meusburger den Stimmzettel einer Wählerin ohne deren Erlaubnis abgeändert, und entsprach diese Handlung dem Tatbestand der Urkundenfälschung?

„Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich im Willen der Wählerin gehandelt habe“, verteidigte sich Meusburger. Besagte Wählerin habe ihm das Gefühl vermittelt, „dass sie die falsche Liste angekreuzt hat“. Also habe er ihr vorgeschlagen, den Stimmzettel abzuändern. Weil sie damit aber offensichtlich überfordert gewesen sei, „habe ich es gemacht“.

Zettel eine Urkunde?

Dieser Version widersprach die Postangestellte. Sie habe Meusburger niemals zu diesem Schritt aufgefordert. Weshalb sie ihm dann das Wahlkuvert überhaupt ausgehändigt habe? „Er war doch mein Vorgesetzter, ich wollte keine Nachteile erleiden.“ Zudem habe sie es nicht für möglich gehalten, dass Meusburger das Kuvert

öffne, geschweige denn den Stimmzettel verändere.

Selbst wenn Meusburger das gemacht habe, sei er freizusprechen, sagte sein Verteidiger Josef Lercher: Zum Ersten stelle das Wahlkuvert samt Stimmzettel keine Urkunde dar, folglich könne sein Mandant nicht wegen Urkundenfälschung belangt werden. Zum anderen sehe eben dieser Tatbestand eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr vor – „hätte er dasselbe bei einer Nationalratswahl gemacht, hätten ihm höchstens sechs Monate gedroht“. Weil eine derartige „gesetzgeberische Fehlleistung“ unmöglich sei, müsse Meusburger freigesprochen werden.

Richter Röthlin sah es anders und folgte in seiner Urteilsverkündigung den Ausführungen von Staatsanwalt Franz Pflanzner: „So können und dürfen Wahlen nicht abgehalten werden.“ Sollten solche Vorgänge erlaubt werden, „sind wir nahe dran an einer Bananenrepublik“.

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