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Patientin verklagt Ärzte

Feldkirch, Lauterach - Wegen einer Eileiterschwangerschaft wurde die 35-jährige Lauteracherin operiert. Bei dem Eingriff wurde ihr Dickdarm versehentlich verletzt, was eine zweite Operation erforderlich machte.

Die Frau klagte auf 20.000 Euro und warf den Ärzten gravierende Fehler vor. Alle drei Instanzen wiesen das Klagebegehren ab. Die Frau hatte vor Jahren eine Eileiterunterbindung durchführen lassen. Dennoch war acht Jahre später ihr Schwangerschaftstest positiv. Der Verdacht einer Eileiterschwangerschaft lag nahe und die Patientin wurde untersucht. Die Gynäkologin klärte die Frau über die Vorgangsweise auf. Eine diagnostische Bauchspiegelung wurde vorgenommen. Der Verdacht bestätigte sich. Ein Teil des einen Eileiters wurde entfernt, der andere mit Strom verödet. Am nächsten Tag klagte die Frau über Schmerzen, kollabierte fast. Sie bekam Fieber und deshalb Antibiotika. Eine weitere Untersuchung wurde durchgeführt und dabei eine Läsion des Dickdarms festgestellt. Deshalb musste die Bauchhöhle operativ geöffnet werden. Eine 19 Zentimeter lange Narbe blieb zurück.

Ausreichend aufgeklärt

Die Frau litt in der Folge psychisch unter der Verunstaltung sowie an Bauchkrämpfen während des Geschlechtsverkehrs. Ihrer Meinung nach wurde sie unzureichend aufgeklärt und falsch behandelt. Das Gericht stellte jedoch in allen drei Instanzen fest, dass die Patientin ausreichend aufgeklärt worden war. Eine Alternative zum Eingriff gab es – entgegen der Aussage des außergerichtlichen Gutachters – laut Gerichtssachverständigen nicht. „Bei Zuwarten wäre die Gefahr, dass ein Blutgefäß reißt, groß geworden“, so das Urteil. Der Vorwurf, dass die Verletzung des Darmes nicht sofort beim Eingriff bemerkt worden war, ging ebenfalls ins Leere. „Dies war für den Operateur nicht erkennbar“, so das Gericht. Die 18.000 Euro Schmerzengeld plus 2000 Euro für die Verunstaltung musste sich die Patientin aus dem Kopf schlagen. Statt dessen wurden ihr 13.900 Euro Prozesskosten der Gegenseite aufgebrummt. „Diese Entscheidung war für meine Mandantin unbefriedigend. Wir wandten uns daher mit einem Antrag auf Entschädigungsleistung an den Patientenanwalt“, so Anwalt Andreas Droop. „Auf diesem Weg konnten wir erreichen, dass die Frau zumindest 10.000 Euro erhielt. „Die Prozesskosten wurden von der Rechtsschutzversicherung meiner Mandantin übernommen“, so Droop abschließend.

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