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"Patientencharta" unterzeichnet

Rauch-Kallat und LH Sausgruber haben die Vereinbarung zwischen dem Land und dem Bund zur Sicherstellung der Patientenrechte („Patientencharta“) unterzeichnet.

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V), die anlässlich der Festspieleröffnung in Vorarlberg war, und Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) haben am Donnerstag in Bregenz die Vereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg und dem Bund zur Sicherstellung der Patientenrechte („Patientencharta“) unterzeichnet. Da es sich bei den Patientenrechten um eine Querschnittsmaterie handelt, die sowohl in Bundes- als auch in Landesvorschriften geregelt ist, kam nun diese Vereinbarung zwischen Land und Bund zu Stande. „Mit dieser Vereinbarung wurde eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung der Patientenrechte vorgenommen“, betonte Sausgruber.

Die Vereinbarung enthält Regelungen zu wesentlichen Bereichen von Patientenrechten wie dem Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und Information, Recht auf Dokumentation, Vertretung von Patienteninteressen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Auch besondere Bestimmungen für Kinder sind enthalten, erinnerte der Landeshauptmann.

Die Patientenrechte wurden in Vorarlberg im Spitalgesetz bereits vor vier Jahren verbindlich festgelegt, informierte Gesundheitslandesrat Hans-Peter Bischof (V). Er wies auch auf das – ebenfalls 1999 – vom Vorarlberger Landtag beschlossene Patienten- und Klientenschutzgesetz hin, das neben den Krankenhäusern auch Alten- und Pflegeheime mit einbezieht: „Das darin verankerte dreistufige Patientenschutz-Modell (Informations- und Beschwerdestellen, Patientenanwaltschaft, Schiedskommission) stärkt nicht nur die Rechte der Patienten, sondern trägt auch zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen bei“, erklärte LR Bischof.

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