Der angeklagte Patient hat seinen Zahnarzt um 17.470,34 Euro betrogen. Dieser Ansicht ist Strafrichterin Judith Oberauer. Sie hat den unbescholtenen Arbeitslosen deshalb am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 400 Euro. Verurteilt wurde der 54-Jährige aus dem Bezirk Bregenz auch dazu, dem Zahnarzt für die erbrachten Leistungen eben den Betrag von 17.470,34 Euro zu bezahlen. Von der Zahnarztrechnung hatte der gebürtige Tiroler nämlich noch nichts beglichen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des schweren Betrugs. Dafür beläuft sich die mögliche Höchststrafe auf drei Jahre Gefängnis. Der Patient war nach Überzeugung des Gerichts von vornherein weder zahlungswillig noch zahlungsfähig. Er war arbeitslos und verschuldet. Gegen ihn waren gerichtliche Exekutionen anhängig.
„Der Angeklagte hat genau gewusst, auf was er sich einlässt“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Schließlich habe er den Kostenvoranschlag akzeptiert, welcher letztlich genau der Rechnung für die vorgenommene Sanierung der Zähne am Unter- und Oberkiefer entsprochen habe.
„Ihm musste klar sein, dass er nie bezahlen können wird“, sagte Dietmar Fritz, Anwalt des Zahnarztes. Dem Juristen ist wiederum klar, dass es wegen all der bereits anhängigen Exekutionen sehr schwierig werden wird, an das Geld zu kommen. Auch wenn der nunmehr bestehende Exekutionstitel zur Zwangseintreibung der Forderungen 30 Jahre lang Bestand haben wird.
Finanzieller Engpass
Zu den beiden Gerichtsverhandlungen ist der angeklagte Patient nicht erschienen. Gegen ihn wurde am Landesgericht in seiner Abwesenheit verhandelt. Seine Angaben gegenüber der Polizei wertete das Gericht als Schutzbehauptungen. Er hatte von einem vorübergehenden finanziellen Engpass gesprochen, weil er angeblich jemandem 10.000 Euro geliehen habe.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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