Nachdem ein junger Raufbold verhaftet und abgeführt worden war, attackierte dessen Schwester einen Polizeibeamten und schlug ihm angeblich auf die Nase. Angeklagt wegen „tätlichem Angriff auf einen Beamten” stritt sie den Vorwurf vor Bezirksrichter Christian Röthlin vehement ab. „Ich verlangte von ihm doch nur eine Auskunft bezüglich meines Bruders”, sagte sie, „doch die hat er mir verweigert.” Darüber verärgert, hätte sie den Beamten lediglich „ein bisschen geschupft” oder im besten Fall „ein Stößle” gegeben.
Der Richter verurteilte die Beschuldigte im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro, was sie mit einem Weinkrampf quittierte. Unter Tränen beschwor sie den Richter: „Ich werde mein ganzes Leben lang nie mehr Hilfe bei der Polizei suchen!” Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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