Die Göfner Parzelle Schildried war von der Hochwasser-Katastrophe letzten August besonders betroffen. Die Fachleute empfahlen eine Absiedelung, die meisten Familien willigten ein, nur wenige wollten bleiben.
Vertrackte Situation
Bei der Beschaffung von Ersatzobjekten für die absiedelungswilligen Familien stellte sich unter anderem aber folgendes juristisch vertrackte Problem: Darlehen werden besichert, indem man ein Pfandrecht eintragen lässt. Das verursacht Gerichtsgebühren, von denen die absiedlungswilligen Familien zwar befreit sind. Die Eintragungsgebühr für die so genannte Einverleibung des Eigentumsrechtes am Ersatzobjekt aber müssen sie tragen.
Übersteigt der Wert des Ersatzobjektes den Wert des abgelösten Objektes, ist für die Differenz zudem Grunderwerbssteuer zu zahlen. Dabei war der Erwerb der Ersatzobjekte nur durch massive Unterstützung mit Spendengeldern möglich.
Heißt im Klartext: Der Staat würde sich einen Teil jener Gelder, die er für die Ablösen zur Verfügung gestellt hat, wieder zurückholen. Eine miserable Optik. Aus diesem Grund ersuchte Dieter Egger, zuständiger Landesrat und Chef der Freiheitlichen, Justizministerin Karin Gastinger um eine Befreiung der Gebühren.
Parteistreit
Die BZÖ-Politikerin lehnte ab. Über einen Erlass sei keine Lösung möglich, jeder einzelne Betroffene müsse einen Antrag auf Überprüfung stellen, ob denn auch wirklich ein Härtefall vorliege. Der Intention des Landes, den Hochwasseropfern rasch und unbürokratisch zu helfen, wurde damit nicht entsprochen. Abgesehen davon: Der Härtefall ist wohl offensichtlich.
Was aber steckt wirklich hinter dem Nein der Ministerin? Offenbar der schwelende Streit zwischen BZÖ, FPÖ und den Vorarlberger Freiheitlichen. Ein Mitarbeiter Gastingers soll die Lösung mit den Worten abgelehnt haben, Egger habe sich auf die falsche Seite geschlagen , sei der Vorarlberger doch nicht zum BZÖ gewechselt . Das zumindest wird kolportiert. Egger zeigte sich hinter den Kulissen ausreichend konsterniert ( Parteizugehörigkeit darf nichts mit Hochwasseropfern zu tun haben ), und will nun Kanzler Schüssel in einem entsprechenden Brief informieren. Und das Land Vorarlberg? Ließ sich auf das Spiel erst gar nicht ein. Demnach sollen die Gelder, rund 150.000 Euro, den Betroffenen vorgestreckt werden. Verhandlungen mit dem Bund folgen, heißt es. Und dort wird Klartext geredet , kündigt ein Insider an.
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