Das sagte Molterer nach dem Ministerrat am Mittwoch. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) legte sich diesbezüglich nicht fest und betonte, er wolle an der Berichtspflicht an den Rechnungshof für Großspenden festhalten.
Derzeit müssen die Parteien Spenden über 7.260 Euro an den Rechnungshofpräsidenten melden. Dieser muss die Daten jedoch unter Verschluss halten. Nicht meldepflichtig sind Spenden, die von Interessenverbänden wie der Industriellenvereinigung an die Parteien fließen. Molterer bezeichnete diese derzeit geltenden Regelung als vernünftig, weil damit die Kontrolle durch den Rechnungshof gesichert sei. Gespräche über eine Reform seien aber sicher zu führen, betonte Molterer. Rechnungshofpräsident Josef Moser hatte zuletzt mehrmals darauf hingewiesen, dass ihm eine Kontrolle der Parteispenden nicht möglich ist.
Gusenbauer wollte sich in der Frage der Offenlegung von Parteispenden nicht festlegen. Er betonte zwar, dass er im Prinzip zum Offenlegungsantrag seiner Partei aus dem Vorjahr stehe. Damals sei angesichts der BAWAG-Affäre Rufmord gegen die SPÖ betrieben worden. Daher habe man angeboten, alles offen zu legen. Dies könne aber keine lex specialis für die SPÖ sein, sondern müsse für alle gelten.
Angesichts der aktuellen Debatte über die Parteispenden sprach sich Gusenbauer dafür aus, die Berichtspflicht an den Rechnungshof beizubehalten. Ganz offen diskutiert werden sollte laut Gusenbauer allerdings die Frage der Umgehungsmöglichkeiten dieser Berichtspflicht (z.B. Spendenwäsche durch die Industriellenvereinigung, Anm.). Für Molterer wäre die Einbeziehung dieser Spenden in die Meldepflicht vorstellbar: Wenn die Gespräche das ergeben, ist das ok.
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