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Parlament erhält bei Brexit-Entscheid Mitspracherecht

Premierministerin May kündigte an, den Antrag bis Ende März zu stellen
Premierministerin May kündigte an, den Antrag bis Ende März zu stellen
Das britische Parlament muss laut Justiz bei der Entscheidung über den EU-Austritt Großbritanniens Mitspracherechte erhalten.

Ein Londoner Gericht gab am Donnerstag einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung nach dem Brexit-Votum statt. Premierministerin Theresa May hatte angekündigt, den Austrittsantrag bis Ende März zu stellen.

Unterdessen wird in Großbritannien heiß diskutiert, ob die Regierung nach Beginn der geplanten Austrittsverhandlungen mit der EU noch einen Rückzieher machen kann. John Kerr, früher Botschafter des Landes bei der Europäischen Union, hält dies für möglich. Seinen Worten zufolge spricht rechtlich nichts dagegen, sich nach Beginn des Austrittsverfahrens doch noch für einen Verbleib zu entscheiden.

“Man kann seine Meinung ändern”

“Man kann seine Meinung ändern, während der Prozess läuft”, sagte Kerr dem BBC-Fernsehen. Er hat den Artikel 50 des EU-Vertrages von Lissabon entworfen, der die Ausstiegsmodalitäten regelt. Mit seiner Einschätzung widerspricht Kerr Generalstaatsanwalt Jeremy Wright. Dieser hatte zuletzt vor dem Londoner High Court gesagt, dass ein Austrittsgesuch nach Artikel 50 unwiderruflich sei.

Die Briten hatten sich in einer Volksabstimmung im Juni überraschend für einen Austritt aus der EU ausgesprochen. Kerr plädiert laut BBC dafür, dass die Entscheidung in zwölf bis 18 Monaten auf den Prüfstand gestellt wird. Dies solle durch ein Parlamentsvotum, Neuwahlen oder ein zweites Referendum geschehen.

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