“Parkt man falsch, lässt sich einen Parkplatz reservieren oder behindert durch Warten auf einen Parkplatz den Verkehr, kann das teuer werden”, warnt Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC.
Freihalten wird teuer
Auch auf das Ausweichen auf Behindertenparkplätze sollte man lieber verzichten. “Bein unberechtigtem Nutzen drohen Verwaltungsstrafen von 100 bis 200 Euro – maximal sogar bis zu 726 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Abschleppung”, so der Experte. Ebenso teuer kann es werden, wenn eine Parklücke auf öffentlichen Flächen, beispielsweise vom Beifahrer, freigehalten wird.
Achtung gilt auch bei Einkaufszentren, denn dort gelten die Bestimmungen der jeweiligen privaten Parkplatzbetreibern. Wer gegen die Parkordnung verstößt oder nicht innerhalb der Bodenmarkierungen parkt, könnte wegen Besitzstörung angeklagt werden.
Nicht reizen lassen!
Auch an den stressigen Weihnachtstagen sollte man sich beim Autofahren nicht reizen lassen. Im Stress steigt auch die Frustration, was teilweise zu Unfällen und Konflikten auf der Straße führen könnte. Den anderen Autofahrern geht es eventuell ähnlich, deshalb könnte es schneller zu Unfällen kommen. (red)
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