AA

Papst beruft Kräutler in Beratungsgremium für Amazonas-Synode

Bischofstreffen ist für 2019 vorgesehen.
Bischofstreffen ist für 2019 vorgesehen. ©VOL.AT/Hofmeister
Der brasilianisch-österreichische Bischof Erwin Kräutler ist von Papst Franziskus in ein wichtiges Vorbereitungsgremium für die 2019 bevorstehende Sonderbischofssynode zur Amazonas-Region berufen worden.
Bischof für Indigene und für Amazonien

Der emeritierte Bischof von Altamira-Xingu ist eines der 18 Mitglieder des vorsynodalen Rates, gab der Vatikan am Donnerstag laut Kathpress bekannt. Der Rat soll mit dem römischen Generalsekretariat der Bischofssynode bei der Vorbereitung der Bischofsversammlung zusammenarbeiten. Franziskus hat sich außerdem auf den offiziellen Titel “Amazonas: neue Wege für die Kirche und für eine integrale Ökologie” für die Synode festgelegt.

Kräutler von 1981 bis 2015 Bischof der größten brasilianischen Diözese

Der aus Vorarlberg stammende Kräutler war von 1981 bis 2015 Bischof der flächenmäßig größten Diözese Brasiliens mitten im Amazonasgebiet. Der 78-Jährige ist weiterhin Sekretär der brasilianischen Bischöflichen Kommission für Amazonien und im länderübergreifenden kirchlichen panamazonischen Netzwerk REPAM tätig.

Weitere Ernannte

Unter den Ernannten für den vorsynodalen Rat finden sich neben Kräutler auch die REPAM-Präsidenten Kardinal Claudio Hummes (emeritierter Erzbischof von Sao Paulo) und Erzbischof Pedro Ricardo Barreto Jimeno (Huancayo, Peru). Hinzu kommen weitere Bischöfe aus Brasilien, Argentinien, Bolivien, Mexiko, Surinam, Venezuela, Paraguay, Ecuador und Kolumbien. Aus der römischen Kurie wurden der Präfekt des vatikanischen Dikasteriums für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen, Kardinal Peter Turkson, und der päpstliche Außenbeauftragte Erzbischof Peter Gallagher berufen.

(APA/Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Papst beruft Kräutler in Beratungsgremium für Amazonas-Synode
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen