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Panne bei Abstimmung im Nationalrat: Antrag fälschlicherweise abgelehnt

Österreichs Nationalrat verfügt bis heute über keine elektronische Abstimmungsanlage.
Österreichs Nationalrat verfügt bis heute über keine elektronische Abstimmungsanlage. ©APA (Sujet)
Ein Antrag der Liste Jetzt, der die Auflösung der Vereine der Identitären forderte, wurde im September fälschlicherweise abgelehnt, obwohl die Mehrheit dafür stimmte.

Im Nationalrat dürfte es im September zu einem Abstimmungsfehler gekommen sein, der niemandem auffiel. Laut der "Politometer"-Fotodokumentation wurde ein (unverbindlicher) Entschließungsantrag als abgelehnt gewertet, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt hatte, berichtete Addendum.org am Freitag. Österreichs Nationalrat verfügt bis heute über keine elektronische Abstimmungsanlage.

Angenommener Antrag wurde als abgelehnt gewertet

Der Antrag stammte von der Liste Jetzt. Es ging um die Aufforderung an den Innenminister, die Vereine der Identitären aufzulösen. SPÖ und FPÖ (vor der Wahl Ende September noch mit einer Mehrheit ausgestattet) stimmten gegen den Antrag, ÖVP, NEOS und Liste JETZT dafür. Es waren jedoch einige Mandatare nicht im Raum, und die Abstimmung endete letztlich mit fotografisch dokumentierten 70 Stimmen für und 67 Stimmen gegen die Entschließung.

Die Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) bemerkte dies offensichtlich nicht. "Das ist die Minderheit, abgelehnt", stellte sie fest. Formal blieb es auch dabei: Das festgestellte Abstimmungsergebnis wurde in der Sitzung nicht in Zweifel gezogen und auch nicht beeinsprucht, als das amtliche Protokoll zur Einsicht auflag, wie der APA in der Parlamentsdirektion erklärt wurde. Damit ist es gültig, egal was nun ein Foto belegt.

Elektronische Abstimmung könnte Zählfehler vermeiden

Wobei es nicht so ist, dass sich die Vorsitzenden bei Abstimmungen einfach auf die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen und Klubzwang beim Abstimmungsverhalten verlassen: Ein bis zwei Mal pro Gesetzgebungsperiode kommt es durchaus vor, dass ein Ergebnis in Zweifel gezogen und nachgezählt wird, heißt es im Parlament.

Ausräumen könnte man solche Unwägbarkeiten, wenn im Nationalrat endlich eine elektronische Abstimmungsanlage eingeführt würe, wie sie in anderen Staaten längst üblich ist. Die Möglichkeit zur Nutzung einer solchen wurde bereits 1998 in die Geschäftsordnung aufgenommen, eine Verpflichtung jedoch nicht. Die Parteien müssten sich darauf einigen und die Geschäftsordnung entsprechend adaptieren.

Ein Hindernis dafür könnte die Sorge der alteingesessenen Fraktionen um den Klubzwang sein: Wird verdeckt elektronisch abgestimmt statt im Plenarsaal aufgestanden, können sie die Klubtreue ihrer Mandatare bei den Abstimmungen nicht mehr kontrollieren. Würde hingegen jede Abstimmung namentlich dokumentiert, müsste jeder Mandatar persönlich dafür gerade stehen. Zudem wäre jedes Votum eine "namentliche Abstimmung", was derzeit nur in Ausnahmefällen und auf Antrag vorkommt.

Technisch möglich wird die elektronische Abstimmung jedenfalls bald sein. Im sanierten Parlament, das in zwei Jahren fertig sein soll, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen.

(APA/Red)

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