Immer wieder muss das Landesgericht in Feldkirch über sogenannte „Einweisungsanträge“ entscheiden. Verbunden mit kriminellem, gefährlichem Verhalten stellt die Staatsanwaltschaft, sofern bei dem Beschuldigten psychisch „etwas nicht stimmt“, einen solchen Antrag. Meist geht es um Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Und in den meisten Fällen nimmt Sachverständiger Reinhard Haller jene Personen unter die Lupe. Laut Haller geht man in Vorarlberg einen Weg, den man im Rest Österreichs nur zögerlich beschreitet. Nämlich den Weg der „Bedingten Einweisung“. Eine Möglichkeit, die seit einer Novelle 2011 gegeben ist. Die Bedingung lautet – zeigt sich der psychisch Kranke kooperativ, versucht man ihn ambulant zu betreuen und er bleibt in Freiheit. Verweigert er Medikamente, schwänzt Arzttermine, hält nichts von psychosozialer Begleitung – dann muss er doch stationär in eine Anstalt.
Wer nicht mitmacht, muss doch in Anstalt
Laut Reinhard Haller sind Gerichte und auch Sachverständige häufig sehr ängstlich und fürchten, im Falle einer neuerlichen Straftat belangt zu werden. So würden laut Haller heute viele Personen untergebracht, die gar nicht gefährlich seien. In Vorarlberg hat sich die bedingte Einweisung jedenfalls gut bewährt, ist der Gutachter überzeugt. Erfüllt ein Patient die Auflagen nicht, wird dies dem Gericht unverzüglich gemeldet und es veranlasst über den Amtsarzt die Einweisung des unkooperativen Patienten. Dann hat er seine Chance vertan.
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