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Paketzusteller verdienen "sagenhafte 1184 Euro netto"

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Erst kürzlich berichtete VOL.AT über ein verloren gegangenes Paket in Bregenz. Arbeitsrechtsexperte Christian Maier von der AK Vorarlberg spricht nun über Arbeitsbedingungen und Belastungen in der Paketzusteller-Branche.
VOL.AT als Paketzusteller des Vertrauens

Nachdem in Bregenz ein Paket der DHL auf der Fahrbahn verloren und dem Empfänger dennoch vermittelt wurde, es sei erfolgreich zugestellt worden, hat VOL.AT sich bei der Arbeiterkammer Vorarlberg über Arbeitsbedingungen und Konsumentenschutz erkundigt.

Arbeiterkammer als Anlaufstelle

Konsumenten können sich bei Beschädigungen, verlorenen Paketen und anderweitigen Zustellungsmängeln an den Zusteller oder den Händler wenden, erklärt Christian Maier von der AK Vorarlberg. Die AK sei eine weitere Anlaufstelle für den Konsumentenschutz in derartigen Fällen und helfe bei der Lösungsfindung, erklärt der Arbeitsrechtexperte.

Strafrechtliche Komponente

Einen Fall wie in Bregenz hält Maier für bedenklich: "Das Fingieren von Unterschriften würde ich tunlichst unterlassen", mahnt er. Nicht nur, weil das Paket im Verlustfall der Zustellerfirma in Rechnung gestellt werden kann, sondern vor allem aufgrund der strafrechtlichen Komponente in Form eines Urkundendelikts.

Verschuldenshaftung

Wer für ein Paket schlussendlich haftet, müsse nach Maier individuell geprüft werden. "Wenn der Zustellfahrer ein Paket einfach über den Zaun wirft und damit die Ware beschädigt, wird natürlich ihn eine Haftung treffen", erklärt er exemplarisch.

Zeitdruck bei Lieferfahrern

Die Ursachen für Qualitätsmängel bei der Zustellung seien laut Maier vielschichtig. Durch den Online-Einkauf wären Zustellfahrer mit einer enormen Anzahl an Paketen konfrontiert. Gerade unter Zeitrdruck würden die Fahrer dazu neigen, die Pakete unsauberer zu liefern.

Entlohnung als Hauptproblem

Auch die Arbeitsbedingungen seien eine Ursache für Zustellungsmängel. Die Beschwerden lassen sich nach Maiers Aussage in drei Gruppen einteilen: Unrichtiger oder fehlender Lohn, fehlende oder nicht vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen sowie Lohnabzüge aufgrund von Beschädigungen oder dem Verlust von Paketen.

1184 Euro netto im Monat

Der kollektivvertragliche Mindestlohn für Beschäftigte im Kleintransportgewerbe sehe - bei einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit - "sagenhafte 1184 Euro netto bei 40 Stunden" vor, führt Maier aus. Auch Scheinselbstständigkeit sei in der Branche ein Problem. Maier fordert deshalb eine ordnungsgemäße Bezahlung und eine Erhöhung des Mindestlohns.

(Red.)

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