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Pädophil: Missbrauch von vier Mädchen

Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. ©APA (Symbolbild)
Feldkirch - 15 Monate Haft und Einweisung in Psychiatrie: Unbescholtener (32) ist nach Ansicht der Richter pädophil veranlagt und gefährlich. Er hat Kinder im Intimbereich berührt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Vier Mädchen im Alter von sechs, sieben, acht und elf Jahren hat der 32-Jährige nach Ansicht der Richter zwischen 2016 und 2019 sexuell missbraucht. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der ledige Mann die Kinder im Intimbereich berührt. Der Übergriff auf die Sechsjährige wurde vom Schöffensenat als schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen gewertet. Zu den anderen Taten erfolgte der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.

Der unbescholtene und großteils geständige Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der zu den Tatzeiten als zurechnungsfähig eingestufte Oberländer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Drei Opfern hat der kinderlose Bauarbeiter als Teilschmerzengeld jeweils 1000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Verminderte Intelligenz

Die Richter folgten dem Sachverständigen Reinhard Haller, der aus psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt für gegeben hielt. Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine entwicklungsbedingte pädophile Störung und eine verminderte Intelligenz. Zu den Tatzeiten sei der 32-Jährige eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Und er sei ohne therapeutische Behandlung gefährlich.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Oberländer in einem psychiatrischen Krankenhaus oder psychiatrischen Gefängnis untergebracht werden. In die Freiheit entlassen werden könnte er dann frühes­tens nach dem Ablauf der Haftstrafe.

Tat bestritten

Der Angeklagte gab zu, dass er bei Besuchen bei seiner Schwester in Deutschland zwischen Oktober 2016 und Mai 2017 drei Schulkameradinnen seiner Neffen missbraucht hat. Bestritten hat der Untersuchungshäftling, dass er heuer im Unterland auch seine achtjährige Nichte missbraucht hat. Die Richter gingen aber davon aus, dass der Angeklagte das Mädchen zumindest bei einem Vorfall im Intimbereich berührt hat.

Nicht geurteilt wurde gestern über einen weiteren Anklagepunkt. Dazu wird dem 32-Jährigen vorgeworfen, ein weiteres Mädchen missbraucht zu haben. Die Achtjährige aus Deutschland hat aber vor Gericht noch nicht ausgesagt.

(Quelle: NEUE)

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