Das Urteil 16 Jahre Haft gegen einen 27-jährigen Fußacher, der einen Skinhead getötet und einen weiteren schwer verletzt hat, ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt. Rechtsanwalt Clemens Achammer meldete Berufung gegen die Strafe von 16 Jahren an. Rechtskräftig ist hingegen das Urteil gegen jenen Tiroler, der im Zuge derselben Schlägerei mit einem Baseballschläger um sich geschlagen und mehrere Personen verletzt hatte. Der 36-Jährige wurde zu einer teilbedingten Haft von 23 Monaten verurteilt. Die folgenschwere Massenschlägerei zwischen Bikern und Skinheads hatte sich im Februar 2009 im Klubheim des ehemaligen Motorradclubs Outider in Lauterach ereignet.
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