Auf 33 Seiten hat die Organisation für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) in der OSZE Stellung zum auch in Österreich umstrittenen Islamgesetz genommen. “Das Ziel des Gesetzentwurfs, den rechtlichen Status der Islamischen Religion in Österreich zu regeln, ist positiv zu bewerten”, heißt es darin. Gleichzeitig müssten aber gewisse Bestimmungen geändert werden, “um den Gesetzentwurf in Einklang mit internationalen Standards zu bringen”, heißt es jedoch weiter.
“Insbesondere die Bedingungen für die Anerkennung der Religionsgesellschaften müssten gelockert werden”, heißt es weiter in der Stellungnahme. Auch die Vielzahl von im Entwurf enthaltenen Gründen für den Widerruf der Anerkennung von Religionsgesellschaften und für die Versagung oder Aufhebung der Rechtspersönlichkeit von Kultusgemeinden sollten deutlich reduziert werden. Die Bestimmungen über die automatische Auflösung bestehender Verbände sollte gar zur Gänze aus dem Gesetzesentwurf entfernt werden, meint die ODIHR.
Auch das von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) bisher vehement abgelehnte Verbot der Finanzierung aus dem Ausland kritisiert die Organisation. Dieses sollte entweder entfernt oder enger formuliert werden, heißt es in der Stellungnahme. Auch die Bestimmungen zur Versammlungsfreiheit seien im Gesetz Fehl am Platz, findet die ODIHR. Diese Materie sollte besser in anderen Gesetzen geregelt sein.
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