Bei dem Prozess fordern die Osterfestspiele 1,488 Mio. Euro von vier Parteien. An vorerst sechs anberaumten Prozesstagen sollen auch Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S), der künstlerische Intendant der Osterfestspiele, Peter Alward, und Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler als Zeugen gehört werden.
Osterfestspiele fordern Schadensersatz
Bei den beklagten Parteien handelt es sich um zwei Rechtsanwälte (einer der beiden war ehemaliger Zwei-Prozent-Eigentümer der Osterfestspiele, Anm.), die für die Osterfestspiele von 2002 bis 2009 Zahlungen für Provisionen, Reisekosten, Extrapauschalen und Überstundenabgeltungen an den mittlerweile strafrechtlich verfolgten Ex-Geschäftsführer Michael Dewitte durchgeführt hätten, “obwohl es keine vertragliche Grundlage gab”, legte der Rechtsvertreter des Klägers, Rechtsanwalt Alfred Hammerer, die Position der Osterfestspiele Salzburg GmbH dar. In diesem Zusammenhang wird auch Schadensersatz von dem ehemaligen Technischen Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., und von einer Wiener Steuerberatungskanzlei verlangt.
Osterfestspielaffäre dauert bereits zwei Jahre
Vor zwei Jahren kam der Verdacht von Malversationen bei den Osterfestspielen mit einer Verbindung zu den Salzburger Festspielen an die Öffentlichkeit. Dewitte und Klaus K. wurden entlassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seither gegen die beiden wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise Beitrags zur Untreue. Gegen neun Personen wurde das Strafverfahren eingestellt. Gegen drei Geschäftsführer einer Zulieferfirma für Bühnentechnik wird gesondert ermittelt. Auf einem weiteren gerichtlichen “Nebenschauplatz” läuft derzeit am Landesgericht Salzburg ein Zivilprozess wegen Rufschädigung gegen die Salzburger Landeshauptfrau – die Klage hatte die ehemalige Buchhalterin der Osterfestspiele, Brigitte K., eingebracht. In weiteren Zivilprozessen fordern die Osterfestspiele 2,1 Mio. Euro von Dewitte und rund 500.000 Euro von der Ex-Buchhalterin. Die Prozesse sind vorerst unterbrochen beziehungsweise ruhend gestellt.
Gaubinger: “Mit Thema nicht auseinandergesetzt”
Bei dem am Mittwoch gestarteten, von Zivilrichterin Christine Außerhofer geführten Schadensersatzprozess wurde am Vormittag der nunmehrige kaufmännische Geschäftsführer der Osterfestspiele, Bernd Gaubinger, befragt. Er betonte, dass die Reisespesen seit Jänner 2010 “um Häuser niedriger” seien als in den Jahren zuvor. Auf die Frage, ob die beiden beklagten Rechtsanwälte rechtswidrig gehandelt hätten, antwortete Gaubinger: Er habe sich mit diesem Thema nicht beschäftigt.
Die Fragen der Rechtsanwälte drehten sich wie schon beim Prozess gegen Burgstaller um die Vidyaev-Stiftung und die Frage, ob sich der russische Mäzen mit der geplanten 2,5 Mio. Spende einen Impuls für die Erlangung einer österreichischen Staatsbürgerschaft erwartet habe. Darüber wisse er nichts, sagte Gaubinger. Er habe in den Unterlagen dazu “nichts gesucht und auch nichts gefunden”. Der Rechtsanwalt der Ex-Buchhalterin, Herbert Hübel, wollte wissen, ob die Osterfestspiele nicht auch gegen ihre damalige 98-Prozent- Gesellschafterin, die Herbert-von-Karajan-Stiftung, rechtlich vorgehen würden, da man ja auch den ehemaligen Zwei-Prozent-Gesellschafter geklagt habe. Diese Frage solle dem Aufsichtsrat der Osterfestspiele vorgelegt werden, erklärte Gaubinger.
Die Prozesstage im März
Der Zivilprozess wird am 8., 9., 21., 22. und 23. März fortgeführt. Am 9. März sind als Zeugen Brigitte K. und Michael Dewitte geladen, am 21. März Peter Alward und der ehemalige Salzburger Landeshauptmann Franz Schausberger (V), am 22. März LH Burgstaller (sie befindet sich allerdings auf einer Auslandsreise, Anm.), die Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler, und Klaus K., am 23. 3. ebenfalls Klaus K.. (APA)
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