So geschehen auch beim alteingesessenen Oscar-Kino in Feldkirch. Der Markeninhaber die Academy of Motion Picture Arts and Sciences mit Sitz in Los Angeles, setzte sich zur Wehr und klagte auf Unterlassung. In einer einstweiligen Verfügung wurde den Kinobetreibern mittlerweile die Verwendung des Namens Oscar untersagt, ebenso darf die goldene Statue, die zugegebenerweise sehr der Oscar-Filmtrohphäe gleicht, nicht mehr für das Kino werben. Statt dessen heißt das Kino nun Namenlos.
Für und wieder
Mit viel Einfühlungsvermögen und Verständnis versuchte gestern Richterin Brigitte Ciresa Kläger und Beklagte immer wieder zu Vergleichsüberlegungen zu motivieren. 22 Jahre störte sich niemand daran. Plötzlich ist es für diese Akademie ein Riesenproblem, wenn ein kleines Provinzkino sich Oscar nennt, ärgert sich Beklagtenvertreter Adolf Concin über das Verhalten der klägerischen Seite. Der Name gehe schließlich auf Oskar Thurnher zurück. Er war der Begründer des Feldkircher Kinos. Es ist unser gutes Recht eine geschützte Marke zu verteidigen. Schließlich ist sie eingetragen kostet eine Menge Geld. Es geht nicht an, dass jeder, der von diesem Ruf mitprofitieren will, sich einfach anhängt, so das Gegenargument des Klagsvertreters Hellmut Buchroitner.
Alternativen
Vielleicht gibt es lautmalerische Varianten regt die Richterin zum Nachdenken an. Diverse Vorschläge wie Oskar Thurnher-Kino, Oskärle, Oskar T.-Kino fallen. Welche annehmbar sind und ob man sich einigen kann, bleibt vorerst offen. Da ändert auch ein Aufruf an die Zuhörer im Verhandlungssaal nichts. In Österreich gab es außer dem Kinoproblem lediglich einen weiteren Oscar-Markenschutzprozess. Ein Kindergarten, der den Namen Oscar führte, änderte nach Aufforderung umgehend die Bezeichnung. Vielleicht können sich die Parteien innerhalb von vier Wochen auf einen Namen einigen, hofft Ciresa auf einen Vergleich. Zumindest was die Prozesskosten betrifft, wäre dies für beide Seiten möglicherweise von Vorteil. Diese belaufen sich bereits jetzt auf 10.000 Euro pro Partei.
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