Die UNESCO sehe als Kriterium für eine Welterbestätte auch die ideengeschichtliche Relevanz eines Ortes vor, deshalb wolle man den Schwurgerichtssaal vorschlagen, in dem heute noch Prozesse stattfinden.
Denn erstmals in der Geschichte sei nach 1945 nicht ein ganzes Land für die Kriegsniederlage zur Verantwortung gezogen worden, sondern es seien Urteile gegen Individuen gefällt worden. Dabei hätten sich Prinzipien herausgebildet, die inzwischen im Völkerstrafrecht und bei Tribunalen gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher weitgehend anerkannt seien. “Die Idee des Völkerstrafrechts ist hier geboren worden”, sagte Ulrich.
In den vergangenen Tagen hatte es Irritationen um die Nürnberger Planungen gegeben, da vermutet worden war, die Stadt wolle das Reichsparteitagsgelände aus der Zeit des Nationalsozialismus als Weltkulturerbe vorschlagen. Der Sohn des Hitler-Architekten Albert Speer etwa hatte scharfe Kritik geäußert.
“Es geht um den Schwurgerichtssaal – und um nichts anderes”, betonte Sprecher der Stadt Siegfried Zelnhefer. Im April habe der Kulturausschuss des Stadtrats einstimmig den Beschluss gefasst, den Gerichtssaal auf die Vorschlagsliste zu bringen. Nun rechnet das Rathaus mit einem langwierigen Verfahren, das sich bis 2017 hinziehen könnte.
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